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Arbeitszeugnis

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Sjuda:
Vielleicht wäre man dann in Besitz eines Dokumentes, das möglicherweise die Anforderungen an ein Arbeitszeugnis erüllt, nur ist aus meiner Sicht fraglich, ob man dieses dann auch verwenden dürfte. Denn solange es nicht ausgehändigt bzw. zugestellt worden ist, handelt es sich lediglich um ein internes Dokument, das aus welchen Gründen auch immer anscheinden nicht dazu verwendet werden soll, den Rechtsanspruch des Fragestellers auf ein Arbeitszeugnis zu erfüllen.

Matze1986:
Selbstverständlich darf das verwendet werden. Es sind schließlich Unterlagen aus der eigenen Personalakte.

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