Der Verfassungsschutz/MAD prüft im Rahmen der Einstellung, ob du bzw. dein Umfeld verfassungsfeindliche Absichten pflegst (z.B. Reichsbürger) oder den Verfassungsbehörden bekannt bist, ebenso ob es Kontakte zu fremden Nachrichtendiensten oder Tatsachen gibt, die den Staat erpressbar machen könnten (z.B. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse), keine Privatinsolvenz vorlag und ob du schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten bist.
Ab SÜ2 werden Partner/in und ggf. Kinder in die SÜ mit einbezogen.
Unangemeldet taucht niemand auf und Nachfragen des Verfassungsschutzes/MAD erfolgen erst ab SÜ3. In jedem Fall wirst du dann auch informiert, wenn es erforderlich ist. Alle anderen Ermittlungen erfolgen bei Einwohnermeldeämter, Polizeidirektionen und natürlich das Führungszeugnis für Behörden beim Bundeszentralregister. Solltest du oder dein/e Partner/in im Ausland geboren sein, wird auch hier eine Abfrage gestartet.
Eine SÜ dient zum Schutz des Staates.
Pauschal kannst nur du wissen, ob du oder dein/e Partner/in im entsprechenden Millieu leben. Aber Irritationen gab es nie. Alle Ansprechpartner/innen benennst du selbst und eine Frage vorab klärt das sehr schnell, ob du sie als Ansprechpartner/innen benennen darfst.
Die SÜ ist für den Otto-Normal-Bürger völlig unkritisch und für dich transparent.
Einschränkungen werden mit dir auch erörtert.
Ich schließe mich an:
Als Dienststelle würde ich mich schon etwas wundern, wenn man sich beim Staat und insbesondere bei der Bw bewirbt und dann einer SÜ aus diesem Grund widersprichst.
Eine erfolgreiche Überprüfung gibt dir zusätzliche berufliche Möglichkeiten oder Zugriff auf spezielle Informationen.
Ob die SÜ für den Dienstposten notwendig ist, steht schon in der Ausschreibung, wobei in Sicherheitsbehörden SÜ1 obligatorisch ist.