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Gegenüberstellung DO-Recht und Beamtenrecht

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Diplomhausfrau:
Hallo,

hat jemand eine Gegenüberstellung zw. DO-Angestellten und Beamtenrecht? Insbesondere die Dinge, die dann in der Praxis interessant werden. Die GDS hatte wohl 2021 sowas gemacht- aber leider nur für Mitglieder erhältlich.
Die Klassiker kenne ich: privatrechtlich vs. öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis, Arbeitsgericht vs. Verwaltungsgericht. Aber wo gibts denn noch "spürbare" Unterschiede?

Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar!

Wasserkopp:
Inwiefern kommt das denn noch zum Tragen, da keine DO-Verhältnisse mehr neu geschlossen werden können/dürfen?
Oder besteht aktuell ein DO-Verhältnis und es steht ein Wechsel ins Beamtenverhältnis im Raum?

Casiopeia1981:
Da müssen wir genauer werden:

SVLFG? BG? unfallkassen? AOK/IKK?

Casa:
Art. VIII des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern.

Danach kannst du dir die einschlägige Dienstordnung ansehen.


In der Praxis relevant ist das gesamte einschlägige Beamtenrecht. Das muss also eingegrenzt werden.

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