Autor Thema: [ST] Besonderheiten Zweckverbandsamtmann?  (Read 740 times)

TDE110

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[ST] Besonderheiten Zweckverbandsamtmann?
« am: 23.03.2023 08:56 »
Guten Morgen,

ich bin seit 6 Jahren als Angestellter im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Nun habe ich eine Zusage für eine Stelle als Zweckverbandsamtmann in einem Planungsverband in Sachsen-Anhalt erhalten.
Nun tun sich mir ein paar Fragen auf:
- Hat diese Bezeichnung irgendwelche Nachteile oder Besonderheiten zu einem "normalen" Amtmann?
- Hat man danach dennoch die Möglichkeit, sich für eine Beamtenstelle im hD auch in anderen BL zu bewerben? Masterabschluss liegt vor.
- Darf man, wenn man wieder in das Angestelltenverhältnis wechseln sollte, zurück in die GKV?
- Steigt man automisch irgendwann in der Besoldungsgruppe auf?

Vielen Dank und liebe Grüße 🙂
« Last Edit: 24.03.2023 02:59 von Admin2 »

Pukki

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Antw:Besonderheiten Zweckverbandsamtmann?
« Antwort #1 am: 23.03.2023 09:33 »
Zu 1:
Die Bezeichnung dient lediglich der Konkretisierung der Amtsbezeichnung. Ich war früher bei einer Anstalt ö.R. Verwaltungsinspektor, bin dann zu einer obersten Landesbehörde gewechselt und wurde dann zum Regierungsinspektor. Das betrifft in meinem Fall Niedersachsen, dürfte sich in Sachsen-Anhalt aber nicht unterscheiden.

Zu 2:
Bewerben kannst du dich immer. Die Frage ist, ob du mit deinem Masterabschluss die erforderliche Laufbahnbefähigung erworben hast oder erwerben kannst. Das hat ansonsten mit deinem derzeitigen Amt erstmal nichts zu tun.

Zu 3:
Sofern du unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegst, ja.

Zu 4:
Ein Anspruch auf Beförderung besteht im Regelfall nicht.