V1:
Ja, die internen Strukturen des AGs können dazu führen, dass es da Probleme gibt, weil der AG sich nicht dazu durchringen kann dich zu versetzen.
Aber wie kommst du dann darauf, dass der identische AG sich dazu durchringen könnte dir einen AV zur Unterschrift zu geben, aber nicht dir eine Versetzung zu geben?
Wenn er sich also dazu durchringen kann dir einen neuen AV anzubieten (obwohl du noch nicht gekündigt hast), dann gehe ich davon aus, dass dies einer Versetzung gleichgestellt ist, weil dies faktisch ja nur ein Änderungsvertrag ist.
Und dann bleiben Stunden Urlaub etc. alles beim altem.
V2:
Ja, jetzige Dienststelle kann nicht gegen deine Kündigung machen.
Wenn der Urlaub nicht ausgezahlt wird, dann ist es kein neuer AV, sondern nur ein Änderungsvertrag und verfallen somit auch nicht.
Die Überstunden sind wahrscheinlich keine echten Überstunden, sondern nur Gleitzeit, nehme ich an, oder wurden die Überstunden vom AG angeordnet?
In der Regel verfällt der Urlaub am 31.3. wenn er genommen werden konnte.
Bei Beendigung das AVs muss der Urlaub ausgezahlt werden.
Wie mit Gleitzeit verfahren wird, ist normalerweise in der Dienstvereinbarung geregelt.
Bei neuem AV hast du in einer höheren EG nur Anspruch auf Stufe 1.
Da es aber kein neuer ist, wird es eine Höhergruppierung sein. und du kommst in die Stufe 3.
Ob der Ag dir eine übertarifliche Einstufung gibt, ist eine andere Geschichte.
Dein alter und gleichzeitig neuer AG kann durchaus den Urlaub und die das Zeitguthaben übernehmen.
Nur nochmals zum Verständnis:
Es ist und bleibt der gleiche AG.
Und wenn die Dienststelle, auf die du dich beworben hast, dir die Versprechung macht, dass du in EG11 Stufe 4 anfangen kannst, dann ist diese höchstwahrscheinlich eine übertarifliche Regelung.
Dürfte spannend sein, ob sie dir das auch tatsächlich schriftlich anbieten, oder ob da einer (z.B. der Personalrat) daher kommt und feststellt, dass das nicht geht, weil übertariflich.