Autor Thema: Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw  (Read 4468 times)

JC83

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #15 am: 06.04.2023 08:54 »
@JC83

Danke für deine Anmerkungen in #8. Ich hoffe ich kapere jetzt nicht den Thread. Auch ich bin dabei aus einer E10 eine E11 zu versuchen zu verhandeln. Allerdings ist in meiner TD 3 Seiten blahblah beschrieben und dann Zeitanteil 100%. Nur eine einzige Zeitangabe. Hat es sich da jemand einfach gemacht oder ist das üblich? Wie will man bzw. ich da eine Änderung erwirken, dass die E11 Anteile >50% sind? Aktuell eingruppiert nach: EG10; FG 1 Unterabschnitt 22.1 Teil II.

Wenn du nur einen AV hast, dann ist das automatisch E11 - es gibt nämlich keine Arbeitsvorgänge nach E10.

Davon ab wundert es mich tatsächlich, dass du tatsächlich nur einen Arbeitsvorgang haben sollst; ich kenne das eigentlich nur von "höheren" Führungspositionen. Was ist denn dein Job?




WasDennNun

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #16 am: 07.04.2023 17:58 »
@JC83

Danke für deine Anmerkungen in #8. Ich hoffe ich kapere jetzt nicht den Thread. Auch ich bin dabei aus einer E10 eine E11 zu versuchen zu verhandeln. Allerdings ist in meiner TD 3 Seiten blahblah beschrieben und dann Zeitanteil 100%. Nur eine einzige Zeitangabe. Hat es sich da jemand einfach gemacht oder ist das üblich? Wie will man bzw. ich da eine Änderung erwirken, dass die E11 Anteile >50% sind? Aktuell eingruppiert nach: EG10; FG 1 Unterabschnitt 22.1 Teil II.



Wenn du nur einen AV hast, dann ist das automatisch E11 - es gibt nämlich keine Arbeitsvorgänge nach E10.

Davon ab wundert es mich tatsächlich, dass du tatsächlich nur einen Arbeitsvorgang haben sollst; ich kenne das eigentlich nur von "höheren" Führungspositionen. Was ist denn dein Job?
Sicher? Kann es sein dass du in der falschen EGO oder falschen Abschnitt guckst?
Entgeltgruppe 10
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und
ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Entgeltgruppe 11
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
2. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)


Ggfbkk

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #17 am: 09.04.2023 07:52 »
Ich hätte auch nochmal eine Frage. Kann die Zulage nach 16.5 so gestaltet werden, dass Sie sich automatisch an das Entgelt der Stufe die man dadurch vorweg gewährt bekommt angepasst wird ? Damit meine ich das von tariflichen Erhöhungen trotzdem automatisch profitiert ?:) Da ja im Herbst verhandelt wird und ich ja davon auch profitieren möchte :)

MoinMoin

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #18 am: 09.04.2023 21:27 »
Ja, kann man.
Sie kann als Fix Betrag oder als dynamisch als Differenz zwischen zwei Stufen ausgestaltet werden.

JC83

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #19 am: 11.04.2023 10:57 »
@JC83

Danke für deine Anmerkungen in #8. Ich hoffe ich kapere jetzt nicht den Thread. Auch ich bin dabei aus einer E10 eine E11 zu versuchen zu verhandeln. Allerdings ist in meiner TD 3 Seiten blahblah beschrieben und dann Zeitanteil 100%. Nur eine einzige Zeitangabe. Hat es sich da jemand einfach gemacht oder ist das üblich? Wie will man bzw. ich da eine Änderung erwirken, dass die E11 Anteile >50% sind? Aktuell eingruppiert nach: EG10; FG 1 Unterabschnitt 22.1 Teil II.



Wenn du nur einen AV hast, dann ist das automatisch E11 - es gibt nämlich keine Arbeitsvorgänge nach E10.

Davon ab wundert es mich tatsächlich, dass du tatsächlich nur einen Arbeitsvorgang haben sollst; ich kenne das eigentlich nur von "höheren" Führungspositionen. Was ist denn dein Job?
Sicher? Kann es sein dass du in der falschen EGO oder falschen Abschnitt guckst?
Entgeltgruppe 10
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und
ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Entgeltgruppe 11
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
2. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

Stimmt natürlich.