Autor Thema: Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw  (Read 4433 times)

Ggfbkk

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Hallo zusammen,

ich bin derzeit in der 10 /3 eingruppiert. Ich möchte gerne auf Grund der Arbeitsbelastung/Anpassung Gehalt an Kollegen/ Angebot von Extern eine Gehaltserhöhung verhandeln.

Die Höhergruppierung in die 11 wird voraussichtlich durch Rente eines Kollegen in wenigen Jahren ( 2-3 Jahre) sowie erfolgen. Daher fände ich eine Stufenvorweggewährung oder Ähnliches besser. Mir würde ca. die 10/5 vorschweben.

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber? Was ist für mich am günstigen? Stufenvorweggewährung/ Höhergruppierung/ Zulage ?  Was würde im Fall der zukünftigen Höhergruppierung erhalten bleiben und evtl. eine zukünftige Höhergruppierung direkt in die 11/5 ermöglichen?

Freue mich auf eure Ratschläge!

Liebe Grüße

MoinMoin

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #1 am: 24.03.2023 06:47 »
Er kann dir eine Zulage nach §16.5 gewähren.
Oder kann dir jetzt schon Tätigkeiten, sofern vorhanden, übertragen die zur EG11 führen.
Oder beides.
Die Zulage ist widerruflich und kann so gestaltet werden, das du grundsätzlich das Entgelt von aktueller Stufe plus 2 erhältst.

Ggfbkk

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #2 am: 24.03.2023 07:18 »
Wenn ich jetzt eine Zulage nach Paragraph 16.5 bekäme sagen wir 1000€ brutto. Und dann in 2 Jahren ( im Moment nicht möglich wegen stellenplan ) eine Höhergruppierung in die 11 in welche Stufe würde das dann erfolgen ? Geht die Zulage verloren?

Albeles

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #3 am: 24.03.2023 08:13 »
Wenn ich jetzt eine Zulage nach Paragraph 16.5 bekäme sagen wir 1000€ brutto. Und dann in 2 Jahren ( im Moment nicht möglich wegen stellenplan ) eine Höhergruppierung in die 11 in welche Stufe würde das dann erfolgen ? Geht die Zulage verloren?
Also von der 10/3 geht es in die 11/3 und von der 10/4 in die 11/4

guckst Du hier: http://hg-tvl.bplaced.net/

Da Du erst in 2 oder 3 Jahren HG wirst, solltest Du ja in der 10/4 zu dem Zeitpunkt sein. Allerdings beginnt deine Stufenlaufzeit von vorne in der neuen EG. Du solltest also möglichst nah nach dem Stufenaufstieg HG werden, nicht das Du schon 2 Jahre in der 10/4 bist und in der 11/4 wieder von vorne anfangen musst.
Die 16.5 ist jederzeit wieder vom AG einkassierbar. Natürlich kannst Du verhandeln. Aber in die 11/5 kannst Du nicht direkt kommen. Zudem bleibt deine Stufe trotz 16.5 erhalten, Du bekommst halt nur mehr Geld. Sprich die 3 Jahre in der 3, 4 Jahre in der 4, 5 Jahre in der 5 durchläufst Du turnusmäßig ganz normal weiter.

LG Albeles

MoinMoin

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #4 am: 24.03.2023 08:46 »
Wenn ich jetzt eine Zulage nach Paragraph 16.5 bekäme sagen wir 1000€ brutto. Und dann in 2 Jahren ( im Moment nicht möglich wegen stellenplan ) eine Höhergruppierung in die 11 in welche Stufe würde das dann erfolgen ? Geht die Zulage verloren?
Die Zulage kann max 817,40 bei dir aktuell betragen.

Das kommt drauf an.  ;D

Wenn du die 16.5 Zulage bekommst, dann bleibst du in deiner EG und Stufenlaufzeit läuft weiter.

Die Zulage kann ein fixer Betrag sein, er kann ein Diff Betrag sein er kann abschmelzen ...
Einzige Grenze: Er darf nicht grösser sein als die Differenz zu der übernächsten Stufe.

Da die Zulage widerruflich ist, kann man sie bei einer HG verlieren oder behalten oder verringern oder erhöhen...


Ggfbkk

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #5 am: 24.03.2023 09:49 »
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten !

Jetzt fühle ich mich gut  gerüstet 🤗

E15TVL

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #6 am: 24.03.2023 10:02 »
In welchem Bundesland bist du tätig? In meinem gibt es z. B. Durchführungshinweise vom Finanzministerium, wie der 16.5 anzuwenden ist. Dort wird z. B. der "Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten" als Grund ausgeschlossen. Dafür wird aber angegeben, was der Begehrende als "Nachweis" beibringen muss, um dass eine Stufenvorweggewährung gewährt werden kann (z. B. Einladungen zum Vorstellungsgespräch).

Ggfbkk

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #7 am: 27.03.2023 13:06 »
Bayern :)

JC83

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #8 am: 27.03.2023 15:05 »
Hallo zusammen,

ich bin derzeit in der 10 /3 eingruppiert. Ich möchte gerne auf Grund der Arbeitsbelastung/Anpassung Gehalt an Kollegen/ Angebot von Extern eine Gehaltserhöhung verhandeln.

Die Höhergruppierung in die 11 wird voraussichtlich durch Rente eines Kollegen in wenigen Jahren ( 2-3 Jahre) sowie erfolgen. Daher fände ich eine Stufenvorweggewährung oder Ähnliches besser. Mir würde ca. die 10/5 vorschweben.

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber? Was ist für mich am günstigen? Stufenvorweggewährung/ Höhergruppierung/ Zulage ?  Was würde im Fall der zukünftigen Höhergruppierung erhalten bleiben und evtl. eine zukünftige Höhergruppierung direkt in die 11/5 ermöglichen?

Freue mich auf eure Ratschläge!

Liebe Grüße

Nur zur Info: Die E11 hat die gleichen Anforderungen - besondere Schwierigkeit und Bedeutung als Heraushebung aus der E9b Fallgr. 1. wie die E10; nur der zeitliche Anteil ist unterschiedlich (E10 1/3 vs. E11 1/2 bSuB).

Sofern sich die Möglichkeit ergibt, können deine Arbeitsvorgänge ja so umorganisiert werden, dass du insgesamt zu 50% E11-Tätigkeiten wahrnimmst.

MoinMoin

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #9 am: 27.03.2023 15:40 »
Nur zur Info: Die E11 hat die gleichen Anforderungen - besondere Schwierigkeit und Bedeutung als Heraushebung aus der E9b Fallgr. 1. wie die E10; nur der zeitliche Anteil ist unterschiedlich (E10 1/3 vs. E11 1/2 bSuB).

Sofern sich die Möglichkeit ergibt, können deine Arbeitsvorgänge ja so umorganisiert werden, dass du insgesamt zu 50% E11-Tätigkeiten wahrnimmst.
Guter Hinweis, sofern es sich um eine Tätigkeit aus dem Teil I der EGO handelt.
@Ggfbkk trifft das zu?

BTW: Bei uns in NI wird es individuell gehandhabt, was für eine Zulage nach 16.5 vorgelegt werden muss.
Von  "Begründung vom RL" reicht über "Einladungen zum Vorstellungsgespräch" bis "Vorlage AV" alles schon gehabt.

Ggfbkk

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #10 am: 27.03.2023 19:57 »
Danke für den Tipp dann ist mein Ziel 11/3 mit Zulage auf die 11/5 vielleicht klappt es ja :)

Muschebubu

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #11 am: 01.04.2023 18:15 »
Wie steht man denn bei euch zu einer Stufenverkürzung? Auch das könnte eine Option sein und dann könntest du ggf. bei späterer Höhergruppierung eventuell sogar „doppelt“ profitieren.

Kipish

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #12 am: 04.04.2023 19:28 »
@JC83

Danke für deine Anmerkungen in #8. Ich hoffe ich kapere jetzt nicht den Thread. Auch ich bin dabei aus einer E10 eine E11 zu versuchen zu verhandeln. Allerdings ist in meiner TD 3 Seiten blahblah beschrieben und dann Zeitanteil 100%. Nur eine einzige Zeitangabe. Hat es sich da jemand einfach gemacht oder ist das üblich? Wie will man bzw. ich da eine Änderung erwirken, dass die E11 Anteile >50% sind? Aktuell eingruppiert nach: EG10; FG 1 Unterabschnitt 22.1 Teil II.


MoinMoin

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #13 am: 04.04.2023 22:12 »
Zeitanteile sind für die Arbeitsvorgänge relevant.
Wenn dein AG also meint du hast nur einen Arbeitsvorgang, dann ist halt dieser eine zu bewerten.
Und das was da rauskommt sind dann 100%

Heißt, wenn ein teilvorgong e11 ist, dann ist alles e11

oder meinst du ein email schreiben, eg3, ist nicht eg11,12,13,14  wert, wenn es eine Teil des AVs ist?🤪

edit
es gibt nichts zu verhandeln, sondern nur festzustellen.
Auch wenn es sich wie verhandeln anfühlt.

Faunus

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Antw:Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
« Antwort #14 am: 05.04.2023 20:30 »
Bayern :)

§17 (2) ist in Bayern vom Staatministerium in einer Mitteilung ausgesetzt.



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