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Jobwechsel, wie lange kann mich mein Arbeitgeber zwingen zu bleiben
Jule450:
Guten Morgen,
ich habe vor den Job zu wechseln, meine Vorgängerin wurde auch schon genötigt länger zu bleiben, bis ein Nachfolger gefunden wurde. Wenn ich nun ordnungsgemäß kündige, wie lange kann ich „gezwungen“ werden zu bleiben, ich habe mehrere Vertreter die meinen Job machen können, also auch Übergangsweise könnten.
Per Abordnung war ich schon eine Weile in der Behörde, seit 1.9.22 erst direkt angestellt.
Jetzt habe ich eine E 6 Stufe 3, die neue Stelle hat eine E 8, kann ich eine höhere Stufe als 1 verlangen? Es ist die gleiche Tätigkeit.
RsQ:
Wozu soll der AG einen denn "zwingen", wenn man eine Kündigung zu Tag X einreicht, die an Tag X auch wirksam wird? ??? (Oder bleibt der AG der gleiche?)
Jule450:
Nein, der Arbeitgeber ist ein anderer. Bei meiner Vorgängerin haben sie es getan, sie musste mich 2 Monate einarbeiten und durfte nicht gehen.
E15TVL:
Was heißt denn "Jobwechsel"? Wechselst du den AG (z. B. vom Land zur Kommune) oder wechselst du innerhalb des AG (z. B. Behörde A zu Behörde B desselben Landes)?
Wenn du nur die Behörde wechselst, dann findet eine Höhergruppierung von E6/3 nach E8/2 statt. Ist es ein neuer AG und somit eine Neueinstellung, hast du in der E8 nur Anspruch auf Stufe 1. Förderliche Zeiten, die zu einer höheren Stufe führen könnten, sind ggf. vor Vertragsabschluss zu verhandeln.
Edit:
--- Zitat von: Jule450 am 24.03.2023 08:13 ---Nein, der Arbeitgeber ist ein anderer. Bei meiner Vorgängerin haben sie es getan, sie musste mich 2 Monate einarbeiten und durfte nicht gehen.
--- End quote ---
Ja dann fristgerecht kündigen und fertig ist der Lack. Was die Stufe in der E8 beim neuen AG angeht, s. o.
Organisator:
--- Zitat von: Jule450 am 24.03.2023 07:48 ---Wenn ich nun ordnungsgemäß kündige, wie lange kann ich „gezwungen“ werden zu bleiben,
--- End quote ---
Bis zum Kündigunstermin.
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