Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
E 6 Tätigkeit mit 50% und 50% andere Zuarbeit
Jule450:
So wurde es mir vom Personalrat mitgeteilt, dass man Zulagen bis 150€ erteilen kann
Jule450:
Und da sagst dann artig, klar mache ich das, ist das denn mit der Personalstelle abgestimmt?
Schreibst sogleich die aufgetragenen Tätigkeiten auf schickst dieses der Personalstelle zwecks Bestätigung, dass dies deine neuen auszuübenden Tätigkeiten sind und dann klärt es sich von alleine, ob du höhergruppiert wirst oder nicht.
Falls es sich nicht klärt, klärt ein ArbG dies für dich.
Ja, leider. Ich lasse das gerade alles über den Personalrat überprüfen.
Organisator:
--- Zitat von: Jule450 am 24.03.2023 09:27 ---Ja, leider. Ich lasse das gerade alles über den Personalrat überprüfen.
--- End quote ---
Wozu? Verfahren ist doch klar, lass es eher von der Personalstelle überprüfen, wenn dein Vorgesetzter übergriffig wird!
Jule450:
Ok. Jetzt hab ich Urlaub und am Mittwoch bin ich wieder im Dienst. Dann gehe ich es an. Vielen Dank
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