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MKenshi:
Hallo Freunde,

mein Antrag auf Verbeamtung wurde genehmigt und ab dem 01.04.2023 werde ich als Beamter auf Probe eingestellt. Ich arbeite seit November 2020 in meinem derzeitigen Arbeitsplatz. Gibt es eine Möglichkeit, die Probezeit zu verkürzen? Außerdem wurde mir die Besoldungsgruppe A9 vorgeschlagen (Derzeit E9c TVöD) , aber ich suche nach Argumenten, um dagegen Einspruch zu erheben. Ich wäre dankbar, wenn Sie mich kurz zu diesem Thema informieren könnten.

Organisator:

--- Zitat von: MKenshi am 24.03.2023 09:16 ---Hallo Freunde,

mein Antrag auf Verbeamtung wurde genehmigt und ab dem 01.04.2023 werde ich als Beamter auf Probe eingestellt. Ich arbeite seit November 2020 in meinem derzeitigen Arbeitsplatz. Gibt es eine Möglichkeit, die Probezeit zu verkürzen? Außerdem wurde mir die Besoldungsgruppe A9 vorgeschlagen (Derzeit E9c TVöD) , aber ich suche nach Argumenten, um dagegen Einspruch zu erheben. Ich wäre dankbar, wenn Sie mich kurz zu diesem Thema informieren könnten.

--- End quote ---

Argumente findest du im jeweiligen Beamtengesetz, der Laufbahnverordnung sowie den Ausführungsvorschriften. Üblicherweise beginnt die Laufbahn im Eingangsamt.

Pukki:
Möglichkeiten gäbe es, sicher. Da gibt aber der Sachverhalt schlicht zu wenig her, um die Chancen seriös beurteilen zu können.

Was bedeutet, dir wurde BesGr A9 vorgeschlagen? Üblicherweise hält der Dienstherr für den Beamten/die Beamtin eine Stelle vor, die nach BesGr X bewertet ist. Ist das X höher als das Eingangsamt der jeweiligen Laufbahn und du stehst gerade am Beginn der letzteren, wirst du regelmäßig im Eingangsamt eingestellt - in deinem Fall wohl die A9 - und musst ggfs. die weiteren Ämter durchlaufen. Ein Anspruch auf Beförderung besteht dabei allerdings grundsätzlich erstmal nicht. Dementsprechend gibt es für den Dienstherrn auch kein wie auch immer geartetes "Vorschlagsrecht". Er ist an Recht und Gesetz gebunden.

Wogegen willst du Einspruch erheben? Den gibt es eher im Zivil- und Strafprozess-, im Ordnungswidrigkeiten- und im Steuerrecht.

Edit: Der Organisator war schneller.

Sydneeyy:
Erstmal selbst die einschlägigen Gesetze lesen und danach bei eventuellen Unklarheiten präzise Fragen formulieren wäre gut.

Oder man entscheidet sich einfach ohne jegliche Ahnung von der Rechtslage direkt noch vor dem ersten Tag im Beamtenverhältnis schon für einen Einspruch und fragt nach einer fertigen Argumentation in einem Forum, das geht natürlich auch...

Tagelöhner:
Beamtenverhältnis anstreben, garantiert ohne zu Wissen was das Grundprinzip dahinter darstellt. Sprich gerade kein Rechtsverhältnis auf Augenhöhe mit dem Dienstherr, sondern ein unterordnendes Bücklings- und Abhängigkeitsverhältnis auf Lebenszeit (oder auch besonderes Dienst- und Treueverhältnis genannt) und dann direkt durch "Einsprüche" positiv bei diesem auffallen wollen. Danke für dieses köstliche Paradebeispiel warum in Deutschland soviel schief laufen muss (Stichwort Bestenauslese) und zum spaßigen Einläuten meines Wochenendes.  ;D

Ansonsten kann ich Dir empfehlen die für dich einschlägigen Beamtengesetze zu lesen und zu verstehen, sowie einen konstruktiven Dialog mit deiner personalverwaltenden Dienststelle (die hoffentlich fit im Beamtenrecht ist) zu führen.

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