Da ich einige Jahre für einen internationalen Versicherungskonzern gearbeitet habe, der auch in DE mit zig Versicherungen vertreten ist, kann ich dazu vielleicht auch etwas sagen:
Berufs- und Dienstunfähigkeit unterscheiden sich im Kern darin, dass bei der Berufsunfähigkeit festgelegte Kriterien gelten. Sind diese erfüllt, bist du BU; sind sie es nicht, bist du entsprechend nicht BU.
Die Dienstunfähigkeit ist immer eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn. Feste Kriterien gibt es da sicher intern auch, aber im Gesetz ist nur die Rede von "voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage, den Dienst auszuüben" oder so ähnlich. Allgemein gibt es diese Kriterien, die bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung nahezu identisch sind:
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach ärztlichem Gutachten ihren zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kann. Zu den Berufen gehören dabei natürlich auch "Beamtenberufe". Der Unterschied zwischen einer BU-Versicherung mit und einer ohne Dienstunfähigkeits-Klausel (DU-Klausel) ist nur, dass der Versicherer eine Dienstunfähigkeit sofort als BU anerkennt, auch wenn die Voraussetzungen (6 Monate, weniger als 50 %) nicht nochmal nachgeprüft wurden.
Für dich bedeutet das folgendes. Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung
- ohne DU-Klausel, wird der Versicherer anhand eines ärztlichen Gutachtens prüfen, ob du deinen Beamtenberuf aus gesundheitlichen Gründen für vss. 6 Monate zu weniger als 50 % ausüben kannst.
- mit DU-Klausel, wird der Versicherer die BU-Rente auszahlen, sobald der Dienstherr ein Zeugnis über deine Dienstunfähigkeit ausgestellt und dich in den Ruhestand versetzt hat.
Berufs- und Dienstunfähigkeit fallen in der Praxis oft zusammen, die DU-Klausel ist nur eine Zusatzabsicherung für Beamte und den Fall, dass BU und DU nach ärztlicher Feststellung eben nicht identisch sind. Sprich: Der Dienstherr kommt zum Ergebnis, dass du dienstunfähig bist; gleichzeitig stellt der zivile Arzt der Versicherung fest, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die vom Amtsarzt festgestellte DU "sticht" dann die Berufsunfähigkeit, wenn eine DU-Klausel an Bord ist.
Beispiele:
- Du kannst nicht mehr als Finanzbeamter arbeiten, weil du einen Burnout erlitten hast. Dienstherr und dein behandelnder Facharzt werden wohl beide feststellen, dass eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit gegeben ist.
- Du bist Polizist, hast dir aber eine schwere Verletzung am Bein zugezogen. Du bist für den Dienst 1 Jahr nicht mehr geeignet. Hier hätte die BU sogar Vorteile, da du bereits nach 6 Monaten die Leistung bekommst. Dein Dienstherr wird ggf. salopp sagen "der wird ja wieder" und erstmal keine dauerhafte Dienstunfähigkeit attestieren.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen. Fragen gerne auch per PN!