Autor Thema: [Allg] Greift BU bei DU?  (Read 6345 times)

Anonymus

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[Allg] Greift BU bei DU?
« am: 24.03.2023 12:13 »
Liebe Community,
leider sieht es bei mir gesundheitlich nicht gut aus und es steht eine vorläufige Dienstunfähigkeit im Raum.
In 5 Monaten haben ich wenigstens meine 5 Jahre Dienstzeit abzgl Tarifanstellung und Ausbildung und somit würde ich die Mindestversorgung bekommen.
Ich besitze seit nun mehr als 15 Jahren eine BU, welche ich trotz Dienst weiter laufen gelassen habe.
mein Umfeld redete auf mich ein, dass ich diese kündigen solle, da sie sowieso nicht greife, da ich ja im Dienst und nicht im Beruf bin. Ich habe sie dennoch weiterlaufen lassen, da ich in eine DU sowie nicht mehr aufgenommen werden konnte.
Der Makler, der mir damals die Versicherung verkauft hat, ist bis heute der Meinung dass sie greife, da ich sie abgeschlossen habe, BEVOR ich in den Dienst kam und der zuletzt ausgeübte Beruf zähle. Der einzigste Unterschied sei, dass das Gutachten nicht über den Amtsarzt läuft sondern ein unabhängiger Arzt hinzugezogen wird. Aber im falle greife.

Gibt es jemand der sich besonders gut auskennt oder evtl selber so eine Situation kennt.

Ich freue mich auf Antwort.
« Last Edit: 26.03.2023 03:01 von Admin2 »

Powernapster

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Antw:Greift BU bei DU?
« Antwort #1 am: 24.03.2023 12:23 »
Soweit ich weiß, ist dabei entscheidend, dass ein Passus in dem BU-Vertrag drin ist, der die Dienstunfähigkeit miteinschließt. Dienstunfähigkeit muss drin stehen. BU alleine reicht nicht. Allerdings ist meine Info, dass sowas nur Sinn ergibt, wenn man eben noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet wurde (und evtl. eine Mindestdienstzeit hinter sich hat - da kenn ich mich nicht gut genug aus) und noch Anwärter oder BaP ist.

Casa

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Antw:Greift BU bei DU?
« Antwort #2 am: 24.03.2023 15:23 »
BUV und DUV unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung.

Bei der BUV kann ziemlich viel oder ziemlich wenig vereinbart sein. So gibt es BUV, die greifen bei teilweiser BU oder vollständiger BU. Es gibt BUV, bei denen eine Verweisungsmöglichkeit auf einen anderen Beruf vereinbart ist. Das ist eher bei älteren BUV der Fall.
Grenze der teilweisen BU ist, kann im erlernten Beruf mehr als 3, aber weniger als 6h täglich arbeiten. Vollständige BU liegt bei weniger als 3h täglicher Arbeit vor. Teilweise gilt die BUV für eine später ergriffene Tätigkeit fort.

Die DU ist dann gegeben, wenn der Beamte nicht mehr zu 50 % dienstfähig ist. 50 % sind 4h, also mehr als eine vollständige BU.

-> Vertrag prüfen, wann die BUV leistet.

-> Ist eine amtsärztliche Begutachtung angesetzt bitte abklären, ob zugleich eine Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit bescheinigt werden kann. Bestenfalls erstreckt sich das Gutachten auch auf eine volle Erwerbsminderung (<3h tägliche Arbeit). Es sollte machbar sein, dass der Amtsarzt dies direkt mit prüft.
Das klärt man aber am besten mit dem Amtsarzt ab.

Sollte die Erkrankung eine DU rechtfertigen, aber keine vollständige BU bzw. volle Erwerbsminderung, am besten auf die Feststellungen der BU / Erwerbsfähigkeit verzichten. Schlimmstenfalls kommt ein anderer Arzt zum selben Ergebnis wie der AA. Bestenfalls kommt ein anderer Arzt zu dem Ergebnis volle BU / Erwerbsgemindert. Man verliert nichts.



Welche Laufbahn liegt vor? Der Polizeibeamte mit kaputtem Knie kann bestenfalls auf die Verwaltung umgeschult werden. Der Verwaltungsbeamte wird bei DU aber sicher teilweise BU sein, womöglich auch vollständig.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

sapere aude

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Antw:Greift BU bei DU?
« Antwort #3 am: 24.03.2023 15:50 »
Eine BUV mit den richtigen Bedingungen ist ergänzend (immer) sinnvoll. So kann gerade in "jungen" Berufsjahren die Mindestversorgung aufgestockt werden.
Gut wäre eine Klausel, die sagt, "das die Versetzung und Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit anzusehen ist" (sog. Echte Dienstunfähigkeitsklausel). Je nach Erkrankung bzw. Grund für die Dienstunfähigkeit kann bei Dienstunfähigkeit auch Berufsunfähigkeit vorliegen.
Was steht denn in Deiner BUV-Police?

Anonymus

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Antw:Greift BU bei DU?
« Antwort #4 am: 27.03.2023 11:14 »
BUV und DUV unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung.

Bei der BUV kann ziemlich viel oder ziemlich wenig vereinbart sein. So gibt es BUV, die greifen bei teilweiser BU oder vollständiger BU. Es gibt BUV, bei denen eine Verweisungsmöglichkeit auf einen anderen Beruf vereinbart ist. Das ist eher bei älteren BUV der Fall.
Grenze der teilweisen BU ist, kann im erlernten Beruf mehr als 3, aber weniger als 6h täglich arbeiten. Vollständige BU liegt bei weniger als 3h täglicher Arbeit vor. Teilweise gilt die BUV für eine später ergriffene Tätigkeit fort.

Die DU ist dann gegeben, wenn der Beamte nicht mehr zu 50 % dienstfähig ist. 50 % sind 4h, also mehr als eine vollständige BU.

-> Vertrag prüfen, wann die BUV leistet.

-> Ist eine amtsärztliche Begutachtung angesetzt bitte abklären, ob zugleich eine Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit bescheinigt werden kann. Bestenfalls erstreckt sich das Gutachten auch auf eine volle Erwerbsminderung (<3h tägliche Arbeit). Es sollte machbar sein, dass der Amtsarzt dies direkt mit prüft.
Das klärt man aber am besten mit dem Amtsarzt ab.

Sollte die Erkrankung eine DU rechtfertigen, aber keine vollständige BU bzw. volle Erwerbsminderung, am besten auf die Feststellungen der BU / Erwerbsfähigkeit verzichten. Schlimmstenfalls kommt ein anderer Arzt zum selben Ergebnis wie der AA. Bestenfalls kommt ein anderer Arzt zu dem Ergebnis volle BU / Erwerbsgemindert. Man verliert nichts.



Welche Laufbahn liegt vor? Der Polizeibeamte mit kaputtem Knie kann bestenfalls auf die Verwaltung umgeschult werden. Der Verwaltungsbeamte wird bei DU aber sicher teilweise BU sein, womöglich auch vollständig.



Vielen Dank, das hört sich gut an ! In meinem Fall kann keine Umschulung erfolgen, der Amtsarzt wird mich wieder zu sich rufen und mich in den Ruhestand setzen, wenn meine Widereingliederung nicht funktioniert. Ich arbeite in der Justiz mit Gefangenen aber gerade schon in der Widereingliederung mit 4 Stunden tu ich mir sehr schwer. Das weiss der Amtsarzt auch. Ich denke, es sollte kein problem sein, dass der Amtsarzt mir auch eine BU bestätigen kann.

Casa

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Antw:[Allg] Greift BU bei DU?
« Antwort #5 am: 27.03.2023 17:46 »
Denkbar ist auch die Verwendung in einer anderen Laufbahn.


Wenn du 15 Jahre dabei bist, scheinst du noch nicht so alt zu sein, dass du nicht anderweitig verwendet werden kannst.

Denk auch daran, dass die BUV ab einem gewissen Alter nicht mehr zahlt und dann nur noch die Mindestversorgung hast.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Anonymus

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Antw:[Allg] Greift BU bei DU?
« Antwort #6 am: 14.04.2023 13:25 »
Hallo Casa,
Vielen Dank für diesen Hinweis.

ja, Ich bin noch nicht so lang dabei und auch noch nicht so alt, leider bleibt man von Krankheit leider trotzdem nicht verschont.

Weißt du, ob der Amtsarzt "bestimmen" kann, dass ich jetzt erstmal rausgenommen werde unter der Vorraussetzung in eine Klinik zu gehen? Und sucht dieser dann auch die Klinik mit mir zusammen aus ?

Beim letztem Amtarzt termin hat er angedeutet, wenn die Widereingliederung nicht klappt, werde ich rausgenommen und soll ich eine Schmerzkinik.

Vielleicht kennst du dich da aus ? vielen dank nochmal =)

ramane

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Antw:[Allg] Greift BU bei DU?
« Antwort #7 am: 29.05.2023 08:55 »
Ein toller Vorschlag. Ich werde sorgfältig und gründlich planen, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Danke schön.
 

HansGeorg

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Antw:[Allg] Greift BU bei DU?
« Antwort #8 am: 15.07.2023 14:49 »
Eine wichtige Frage ist auch ob die Versicherung dich auf einen anderen Beruf verweisen darf. So können sie z.B. die Leistung ablehnen, solange du noch wenigstens als Pförtner am Friedhof (z.B.) sitzen könntest. Es würde dir dann natürlich die Gehaltsdifferenz anteilig ausgezahlt.

larryellison

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Antw:[Allg] Greift BU bei DU?
« Antwort #9 am: 26.07.2023 05:56 »
Denkbar ist auch die Verwendung in einer anderen Laufbahn.


Wenn du 15 Jahre dabei bist, scheinst du noch nicht so alt zu sein, dass du nicht anderweitig verwendet werden kannst Geometry Dash Bloodbath

Denk auch daran, dass die BUV ab einem gewissen Alter nicht mehr zahlt und dann nur noch die Mindestversorgung hast.



Es ist wichtig, dass Sie in Ihrem BU-Vertrag einen Absatz haben, der die Behinderung abdeckt.

jannick

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Antw:[Allg] Greift BU bei DU?
« Antwort #10 am: 01.08.2023 04:41 »
Ich kann dir leider keine rechtliche Beratung geben, aber ich kann dir sagen, dass es sehr wichtig ist, sich in so einer Situation von einem Experten beraten zu lassen. Du kannst dich an einen Rechtsanwalt oder an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden. Dieser wird dir sagen können, ob deine Berufsunfähigkeitsversicherung greift und welche Rechte du hast. d4 gold

Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, dass du schnell gesund wirst!

clarion

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Antw:[Allg] Greift BU bei DU?
« Antwort #11 am: 01.08.2023 06:32 »
Hallo,

Du solltest noch mal die Vertragsbedingungen der BU lesen. Es gibt auch Fristen dahingehend,  dass man die BU rechtzeitig anzeigen muss.

Alles Gute.

Finanzamtler

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Antw:[Allg] Greift BU bei DU?
« Antwort #12 am: 16.08.2023 10:29 »
Da ich einige Jahre für einen internationalen Versicherungskonzern gearbeitet habe, der auch in DE mit zig Versicherungen vertreten ist, kann ich dazu vielleicht auch etwas sagen:

Berufs- und Dienstunfähigkeit unterscheiden sich im Kern darin, dass bei der Berufsunfähigkeit festgelegte Kriterien gelten. Sind diese erfüllt, bist du BU; sind sie es nicht, bist du entsprechend nicht BU.
Die Dienstunfähigkeit ist immer eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn. Feste Kriterien gibt es da sicher intern auch, aber im Gesetz ist nur die Rede von "voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage, den Dienst auszuüben" oder so ähnlich. Allgemein gibt es diese Kriterien, die bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung nahezu identisch sind:

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach ärztlichem Gutachten ihren zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kann.

Zu den Berufen gehören dabei natürlich auch "Beamtenberufe". Der Unterschied zwischen einer BU-Versicherung mit und einer ohne Dienstunfähigkeits-Klausel (DU-Klausel) ist nur, dass der Versicherer eine Dienstunfähigkeit sofort als BU anerkennt, auch wenn die Voraussetzungen (6 Monate, weniger als 50 %) nicht nochmal nachgeprüft wurden.

Für dich bedeutet das folgendes. Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung

- ohne DU-Klausel, wird der Versicherer anhand eines ärztlichen Gutachtens prüfen, ob du deinen Beamtenberuf aus gesundheitlichen Gründen für vss. 6 Monate zu weniger als 50 % ausüben kannst.
- mit DU-Klausel, wird der Versicherer die BU-Rente auszahlen, sobald der Dienstherr ein Zeugnis über deine Dienstunfähigkeit ausgestellt und dich in den Ruhestand versetzt hat.

Berufs- und Dienstunfähigkeit fallen in der Praxis oft zusammen, die DU-Klausel ist nur eine Zusatzabsicherung für Beamte und den Fall, dass BU und DU nach ärztlicher Feststellung eben nicht identisch sind. Sprich: Der Dienstherr kommt zum Ergebnis, dass du dienstunfähig bist; gleichzeitig stellt der zivile Arzt der Versicherung fest, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die vom Amtsarzt festgestellte DU "sticht" dann die Berufsunfähigkeit, wenn eine DU-Klausel an Bord ist.

Beispiele:

- Du kannst nicht mehr als Finanzbeamter arbeiten, weil du einen Burnout erlitten hast. Dienstherr und dein behandelnder Facharzt werden wohl beide feststellen, dass eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit gegeben ist.

- Du bist Polizist, hast dir aber eine schwere Verletzung am Bein zugezogen. Du bist für den Dienst 1 Jahr nicht mehr geeignet. Hier hätte die BU sogar Vorteile, da du bereits nach 6 Monaten die Leistung bekommst. Dein Dienstherr wird ggf. salopp sagen "der wird ja wieder" und erstmal keine dauerhafte Dienstunfähigkeit attestieren.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen. Fragen gerne auch per PN!  :)

HansGeorg

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Antw:[Allg] Greift BU bei DU?
« Antwort #13 am: 16.08.2023 13:03 »
Mal ne andere Frage zum selben Thema. Wie schaut es denn mit eine DU Versicherung bei Teildienstunfähigkeit aus, wenn in der Police dazu nichts steht? Gibt es da gesetzliche Regelungen?

Da ich einige Jahre für einen internationalen Versicherungskonzern gearbeitet habe, der auch in DE mit zig Versicherungen vertreten ist, kann ich dazu vielleicht auch etwas sagen:

Berufs- und Dienstunfähigkeit unterscheiden sich im Kern darin, dass bei der Berufsunfähigkeit festgelegte Kriterien gelten. Sind diese erfüllt, bist du BU; sind sie es nicht, bist du entsprechend nicht BU.
Die Dienstunfähigkeit ist immer eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn. Feste Kriterien gibt es da sicher intern auch, aber im Gesetz ist nur die Rede von "voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage, den Dienst auszuüben" oder so ähnlich. Allgemein gibt es diese Kriterien, die bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung nahezu identisch sind:

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach ärztlichem Gutachten ihren zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kann.

Zu den Berufen gehören dabei natürlich auch "Beamtenberufe". Der Unterschied zwischen einer BU-Versicherung mit und einer ohne Dienstunfähigkeits-Klausel (DU-Klausel) ist nur, dass der Versicherer eine Dienstunfähigkeit sofort als BU anerkennt, auch wenn die Voraussetzungen (6 Monate, weniger als 50 %) nicht nochmal nachgeprüft wurden.

Für dich bedeutet das folgendes. Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung

- ohne DU-Klausel, wird der Versicherer anhand eines ärztlichen Gutachtens prüfen, ob du deinen Beamtenberuf aus gesundheitlichen Gründen für vss. 6 Monate zu weniger als 50 % ausüben kannst.
- mit DU-Klausel, wird der Versicherer die BU-Rente auszahlen, sobald der Dienstherr ein Zeugnis über deine Dienstunfähigkeit ausgestellt und dich in den Ruhestand versetzt hat.

Berufs- und Dienstunfähigkeit fallen in der Praxis oft zusammen, die DU-Klausel ist nur eine Zusatzabsicherung für Beamte und den Fall, dass BU und DU nach ärztlicher Feststellung eben nicht identisch sind. Sprich: Der Dienstherr kommt zum Ergebnis, dass du dienstunfähig bist; gleichzeitig stellt der zivile Arzt der Versicherung fest, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die vom Amtsarzt festgestellte DU "sticht" dann die Berufsunfähigkeit, wenn eine DU-Klausel an Bord ist.

Beispiele:

- Du kannst nicht mehr als Finanzbeamter arbeiten, weil du einen Burnout erlitten hast. Dienstherr und dein behandelnder Facharzt werden wohl beide feststellen, dass eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit gegeben ist.

- Du bist Polizist, hast dir aber eine schwere Verletzung am Bein zugezogen. Du bist für den Dienst 1 Jahr nicht mehr geeignet. Hier hätte die BU sogar Vorteile, da du bereits nach 6 Monaten die Leistung bekommst. Dein Dienstherr wird ggf. salopp sagen "der wird ja wieder" und erstmal keine dauerhafte Dienstunfähigkeit attestieren.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen. Fragen gerne auch per PN!  :)

Finanzamtler

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Antw:[Allg] Greift BU bei DU?
« Antwort #14 am: 16.08.2023 15:14 »
Mal ne andere Frage zum selben Thema. Wie schaut es denn mit eine DU Versicherung bei Teildienstunfähigkeit aus, wenn in der Police dazu nichts steht? Gibt es da gesetzliche Regelungen?


Der Versicherer stellt normalerweise darauf ab, dass "der Beamte aus gesundheitlichen Gründen entlassen (BaW, BaP) oder in den Ruhestand versetzt (BaL)" wird. Bei einer Teildienstunfähigkeit dürfte es an dieser Voraussetzung fehlen.

Was aber gut sein kann, ist, dass die Teildienstunfähigkeit als allgemeine Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Denn die DU-Klausel erweitert nur den Anwendungsbereich der allgemeinen BU-Klausel (50 %, 6 Monate).

In meiner BU-Versicherung heißt es beispielsweise: "Berufsunfähigkeit liegt bei einem Beamten auch vor, wenn er...entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird".

Stichwort "auch". D.h. es kommt darauf an, welche der Definitionen (allgemeine BU oder DU-Klausel) als erstes zur Anwendung kommt.

Gute DU-Versicherer versichern aber schlichtweg auch eine Teildienstunfähigkeit, das steht dann mit im Vertrag. Meine Ausführungen bezogen sich jetzt darauf, dass eine solche Regelung fehlt.