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[Allg] Greift BU bei DU?

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Anonymus:
Liebe Community,
leider sieht es bei mir gesundheitlich nicht gut aus und es steht eine vorläufige Dienstunfähigkeit im Raum.
In 5 Monaten haben ich wenigstens meine 5 Jahre Dienstzeit abzgl Tarifanstellung und Ausbildung und somit würde ich die Mindestversorgung bekommen.
Ich besitze seit nun mehr als 15 Jahren eine BU, welche ich trotz Dienst weiter laufen gelassen habe.
mein Umfeld redete auf mich ein, dass ich diese kündigen solle, da sie sowieso nicht greife, da ich ja im Dienst und nicht im Beruf bin. Ich habe sie dennoch weiterlaufen lassen, da ich in eine DU sowie nicht mehr aufgenommen werden konnte.
Der Makler, der mir damals die Versicherung verkauft hat, ist bis heute der Meinung dass sie greife, da ich sie abgeschlossen habe, BEVOR ich in den Dienst kam und der zuletzt ausgeübte Beruf zähle. Der einzigste Unterschied sei, dass das Gutachten nicht über den Amtsarzt läuft sondern ein unabhängiger Arzt hinzugezogen wird. Aber im falle greife.

Gibt es jemand der sich besonders gut auskennt oder evtl selber so eine Situation kennt.

Ich freue mich auf Antwort.

Powernapster:
Soweit ich weiß, ist dabei entscheidend, dass ein Passus in dem BU-Vertrag drin ist, der die Dienstunfähigkeit miteinschließt. Dienstunfähigkeit muss drin stehen. BU alleine reicht nicht. Allerdings ist meine Info, dass sowas nur Sinn ergibt, wenn man eben noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet wurde (und evtl. eine Mindestdienstzeit hinter sich hat - da kenn ich mich nicht gut genug aus) und noch Anwärter oder BaP ist.

Casa:
BUV und DUV unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung.

Bei der BUV kann ziemlich viel oder ziemlich wenig vereinbart sein. So gibt es BUV, die greifen bei teilweiser BU oder vollständiger BU. Es gibt BUV, bei denen eine Verweisungsmöglichkeit auf einen anderen Beruf vereinbart ist. Das ist eher bei älteren BUV der Fall.
Grenze der teilweisen BU ist, kann im erlernten Beruf mehr als 3, aber weniger als 6h täglich arbeiten. Vollständige BU liegt bei weniger als 3h täglicher Arbeit vor. Teilweise gilt die BUV für eine später ergriffene Tätigkeit fort.

Die DU ist dann gegeben, wenn der Beamte nicht mehr zu 50 % dienstfähig ist. 50 % sind 4h, also mehr als eine vollständige BU.

-> Vertrag prüfen, wann die BUV leistet.

-> Ist eine amtsärztliche Begutachtung angesetzt bitte abklären, ob zugleich eine Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit bescheinigt werden kann. Bestenfalls erstreckt sich das Gutachten auch auf eine volle Erwerbsminderung (<3h tägliche Arbeit). Es sollte machbar sein, dass der Amtsarzt dies direkt mit prüft.
Das klärt man aber am besten mit dem Amtsarzt ab.

Sollte die Erkrankung eine DU rechtfertigen, aber keine vollständige BU bzw. volle Erwerbsminderung, am besten auf die Feststellungen der BU / Erwerbsfähigkeit verzichten. Schlimmstenfalls kommt ein anderer Arzt zum selben Ergebnis wie der AA. Bestenfalls kommt ein anderer Arzt zu dem Ergebnis volle BU / Erwerbsgemindert. Man verliert nichts.



Welche Laufbahn liegt vor? Der Polizeibeamte mit kaputtem Knie kann bestenfalls auf die Verwaltung umgeschult werden. Der Verwaltungsbeamte wird bei DU aber sicher teilweise BU sein, womöglich auch vollständig.

sapere aude:
Eine BUV mit den richtigen Bedingungen ist ergänzend (immer) sinnvoll. So kann gerade in "jungen" Berufsjahren die Mindestversorgung aufgestockt werden.
Gut wäre eine Klausel, die sagt, "das die Versetzung und Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit anzusehen ist" (sog. Echte Dienstunfähigkeitsklausel). Je nach Erkrankung bzw. Grund für die Dienstunfähigkeit kann bei Dienstunfähigkeit auch Berufsunfähigkeit vorliegen.
Was steht denn in Deiner BUV-Police?

Anonymus:

--- Zitat von: Casa am 24.03.2023 15:23 ---BUV und DUV unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung.

Bei der BUV kann ziemlich viel oder ziemlich wenig vereinbart sein. So gibt es BUV, die greifen bei teilweiser BU oder vollständiger BU. Es gibt BUV, bei denen eine Verweisungsmöglichkeit auf einen anderen Beruf vereinbart ist. Das ist eher bei älteren BUV der Fall.
Grenze der teilweisen BU ist, kann im erlernten Beruf mehr als 3, aber weniger als 6h täglich arbeiten. Vollständige BU liegt bei weniger als 3h täglicher Arbeit vor. Teilweise gilt die BUV für eine später ergriffene Tätigkeit fort.

Die DU ist dann gegeben, wenn der Beamte nicht mehr zu 50 % dienstfähig ist. 50 % sind 4h, also mehr als eine vollständige BU.

-> Vertrag prüfen, wann die BUV leistet.

-> Ist eine amtsärztliche Begutachtung angesetzt bitte abklären, ob zugleich eine Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit bescheinigt werden kann. Bestenfalls erstreckt sich das Gutachten auch auf eine volle Erwerbsminderung (<3h tägliche Arbeit). Es sollte machbar sein, dass der Amtsarzt dies direkt mit prüft.
Das klärt man aber am besten mit dem Amtsarzt ab.

Sollte die Erkrankung eine DU rechtfertigen, aber keine vollständige BU bzw. volle Erwerbsminderung, am besten auf die Feststellungen der BU / Erwerbsfähigkeit verzichten. Schlimmstenfalls kommt ein anderer Arzt zum selben Ergebnis wie der AA. Bestenfalls kommt ein anderer Arzt zu dem Ergebnis volle BU / Erwerbsgemindert. Man verliert nichts.



Welche Laufbahn liegt vor? Der Polizeibeamte mit kaputtem Knie kann bestenfalls auf die Verwaltung umgeschult werden. Der Verwaltungsbeamte wird bei DU aber sicher teilweise BU sein, womöglich auch vollständig.

--- End quote ---



Vielen Dank, das hört sich gut an ! In meinem Fall kann keine Umschulung erfolgen, der Amtsarzt wird mich wieder zu sich rufen und mich in den Ruhestand setzen, wenn meine Widereingliederung nicht funktioniert. Ich arbeite in der Justiz mit Gefangenen aber gerade schon in der Widereingliederung mit 4 Stunden tu ich mir sehr schwer. Das weiss der Amtsarzt auch. Ich denke, es sollte kein problem sein, dass der Amtsarzt mir auch eine BU bestätigen kann.

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