Autor Thema: Dienstreise Mietwagen Versicherung  (Read 956 times)

Michael12345

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Dienstreise Mietwagen Versicherung
« am: 24.03.2023 14:00 »
Hallo liebe Mitglieder.

Ich muss Montag eine Dienstreise antreten. Durch den Bahnstreik und den Folgen, dass alle Fernzüge ausfallen, bin ich mit der Dienstreisestelle zu der Übereinkunft gekommen einen Mietwagen zu nutzen.
Jedoch ist man bei Mietwagen nur Haftpflicht versichert.
Mir wurde auch mitgeteilt, dass Zusatzversicherungen (Vollkasko) nicht erstattet werden.
Desweiter wurde mir mitgeteilt, dass im Falle eines Schadens nichts von der Dienstelle erstattet wird, da dies allgemeines Lebensrisiko ist.
Es kann doch nicht sein, dass ich im Auftrag des Arbeitgebers eine Dienstreise antreten muss und im Falle eines Schadens auf den Kosten privat sitzen bleibe.

Hat jemand mehr Informationen, ob diese Informationen stimmen?

Viele Grüße
Michael
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Organisator

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Antw:Dienstreise Mietwagen Versicherung
« Antwort #1 am: 24.03.2023 14:33 »
Richtig, das kann nicht sein. Wäre ja bei einem Dienstwagen auch nicht der Fall. Ich würde da einfach mit dem AG sprechen, dass du unter diesen Vorasussetzungen die Dienstreise nicht antreten kannst.

Btw. Wo kann man denn Autos ohne Kaskoversicherung mieten? Wäre mir echt neu.

Michael12345

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Antw:Dienstreise Mietwagen Versicherung
« Antwort #2 am: 24.03.2023 14:36 »
Bei Sixt ist man erstmal nur Haftpflichtversichert, Kasko mit Selbstbeteiligung, oder ohne Selbstbeteiligung kostet extra.

Ich habe kein Problem damit keine extra Versicherung zu buchen, jedoch soll im Schadensfall der Arbeitgeber zahlen und nicht ich.
"Don't feed the troll"  ;D

Organisator

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Antw:Dienstreise Mietwagen Versicherung
« Antwort #3 am: 24.03.2023 14:40 »
Bei Sixt ist man erstmal nur Haftpflichtversichert, Kasko mit Selbstbeteiligung, oder ohne Selbstbeteiligung kostet extra.

krass, hätte ich nicht mit gerechnet. Danke für die Info und viel Erfolg dann auf der Dienstreise am Dienstag ;)

Casa

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Antw:Dienstreise Mietwagen Versicherung
« Antwort #4 am: 24.03.2023 14:50 »
Zitat
Btw. Wo kann man denn Autos ohne Kaskoversicherung mieten? Wäre mir echt neu.


Das ist meines Wissens sogar der Regelfall.


Es gibt die Lösung die Organisator nannte. Diese Lösung ist zu bevorzugen.


Die andere Lösung ist rechtlicher Natur und mit ein paar Stolpersteinen behaftet.
Wie es rechtlich ist:
Der AN mietet das Fahrzeug. Damit besteht ein Vertrag zwischen Mietwagenfirma und AN.
Bei Schäden außerhalb des Haftpflichtbereichs, regelmäßig also Schäden am Fahrzeug, wenn es keinen Dritten als haftenden Unfallverursacher gibt, haftet der Fahrer. Damit ist erst einmal der AN in der Haftung. Allerdings kann er über § 670 BGB eine Haftungsfreistellung ggü. dem AG verlangen. Dies gilt bei leichter Fahrlässigkeit.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit oder höher haftet der AN teilweise oder ganz, je nach grad des Verschuldens.
Hier zum Nachlesen:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/auslagenersatz-2-schaeden-am-arbeitnehmer-eigentum_idesk_PI42323_HI660675.html

Wie es real abläuft
Vorgenanntes ändert erstmal nichts daran, dass sich der AN mit der Mietwagenfirma und mit seinem Arbeitgeber streiten muss. Außerdem muss er den Schaden erst einmal zahlen, da die Haftungsfreistellung nur zwischen AN und AG wirkt. Im Ergebnis wirds wohl auf ein gerichtliches Verfahren hinauslaufen, um an das Geld für den Schaden zu kommen.


Da der AN wahrscheinlich nicht verpflichtet ist, unter Eingehung eines finanziellen Risikos, seine Arbeit zu erledigen, kann er die Dienstreise mit dem Mietwagen ablehnen. Anderes gilt nur, wenn eine vertragliche Pflicht dazu besteht.


Bleibt nur, nicht mit dem Mietwagen fahren. Zudem empfiehlt es sich, dass der AG den Mietwagen bucht. Dann aber mit Vollkasko. Will er das nicht, hat der AG Pech gehabt.
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