Dann könntest du versuchen bis zur Rente über § 16.5 noch paar Euro (=Stufenvorweggewährung) herauszuholen. Aber ob bei jemanden, der kurz vor der Rente steht, noch mit "Bindung von qualifizierten Fachkräften" argumentiert werden kann, weiß ich nicht. Versuchen kannst du es aber... hast ja eh nichts mehr zu verlieren.