Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung
E15TVL:
Dann könntest du versuchen bis zur Rente über § 16.5 noch paar Euro (=Stufenvorweggewährung) herauszuholen. Aber ob bei jemanden, der kurz vor der Rente steht, noch mit "Bindung von qualifizierten Fachkräften" argumentiert werden kann, weiß ich nicht. Versuchen kannst du es aber... hast ja eh nichts mehr zu verlieren.
guenter:
Danke erst mal für deine Antworten.Aber das mit der Stufenvorweggewährung klappt bestimmt nicht.
E15TVL:
Es ist vom Goodwill deines AG abhängig, der ja aber immerhin schon einmal bereit ist, dir höherwertigere Tätigkeiten zu übertragen.
WasDennNun:
Warum sollte ein AG die Notwendigkeit sehen zur Bindung von Personal die Zulage 12 Monate vor der Rente zu zahlen?
E15TVL:
Weil der AN vielleicht sagen könnte "Schieb dir deine höherwertigen Tätigkeiten sonst wo hin" und diese Tätigkeiten liegenbleiben könnten.
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