Hallo MoinMoin,
ach davon hab ich tatsächlich nichts gewusst. Heißt ich müsste einfach nur sagen dass ich eine vorübergehende Übertragung begrenzt auf zum Beispiel ein Jahr mache um dann wieder zurück in die 8/4 zu kommen?
Jaein, du würdest die EG 8 nicht verlassen, du würdest nur eine Zulage zur EG13 bekommen.
Und ja der AG könnte dir zur Erprobung die Tätigkeiten durchaus zunächst nur vorübergehend übertragen.
Nachteil im TV-L: Wenn du dann dauerhaft die Tätigkeiten übertragen bekommst, dann wird erst dann höhergruppiert und ab dann fängt die Stufenlaufzeit in der höheren EG an.
Ach und noch eine Frage, ist eine Höhergruppierung rückwirkend möglich? 6 Monate?
Nein, man kann ja nicht rückwirkend neue Aufgaben übertragen bekommen.
Oder kannst du den Apfel vom letztem Jahr pflücken?
Was passieren kann, dass der AG dir aufgaben übertragen hat und rückwirkend feststellt, dass sie zu einer höheren EG führen.