Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Teilzeitanspruch bei einem Behinderten Gleichgestellten

(1/1)

Tma:
Grüßt Euch,

Eventuell kann mir einer von Euch helfen.

Ich bin einem Behinderten gleichgestellt und würde gern meine Arbeitszeit verkürzen. Ein Antrag hatte ich letztes Jahr gestellt, und auch meine Arbeitszeitverteilung mit angegeben. Ich habe ebenso mit angegeben, dass ich die Teilzeit aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes benötige (ständige Schmerzen). Ich weiß, man braucht nicht unbedingt einen Grund anzugeben.
Nach 3 Monaten wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag genehmigt wurde und ich diesen rückwirkend unterschreiben muss. Nun ist es so, dass mein Chef nun der Meinung ist, er kann mir die Teilzeit so nicht mehr gewähren und ändert die Zeiten aufgrund des Winterdienstes. (Laut Betriebsarzt darf ich nur noch bis mittelschwere Arbeiten ausüben) was immer das heißt.

Muss man dies so hinnehmen? Laut Direktionsrecht kann man
dies wohl einfach so abändern.
Blöd ist, dass ich weniger Stunden arbeite, aber nicht so wie ich es gern hätte. Gehaltseinbußen nehme ich ja auch in Kauf.

Sollte man sich hier anwaltliche Hilfe holen?
Betriebsrat bzw. Schwerbehindertenvertretung helfen hier nicht weiter.

Liebe Grüße


Navigation

[0] Message Index

Go to full version