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Wirkung der Elternzeit auf Probezeit neu eingestellter Mitarbeiter

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Shuttlefly:
Guten Tag,

angenommen wurde eine Frau zu 1. Juni 2023 (TV-L) eingestellt. Sie nimmt aber nach der Entbindung am 1. August 2023 für 1 Jahr Elternzeit.

Normalerweise dauert die Probezeit bis 31. Dezember 2023. Welche Wirkung hat die Elternzeit auf ihre Probezeit? Wird ihre Probezeit nun bis nach ihrer Elternzeit verlängert oder verschoben?

Danke und MfG

RsQ:
Dann hätte sie ja faktisch gar nicht gearbeitet (bzw. allenfalls zwei Wochen bis Beginn des Mutterschutzes) ...?

Shuttlefly:

--- Zitat von: RsQ am 24.03.2023 21:54 ---Dann hätte sie ja faktisch gar nicht gearbeitet (bzw. allenfalls zwei Wochen bis Beginn des Mutterschutzes) ...?

--- End quote ---

Richtig, leider.

Valrak:
Die Antwort ist korrekt, aber etwas knapp, deshalb möchte ich etwas ausführlicher antworten:

Vor vielen, vielen Jahren gab es einen BAT und in dessen § 5 gab es die Regelung, dass sich bei mehr als 10 Fehltagen in der Probezeit, diese dementsprechend verlängert.
Im TV-L ist diese Regelung – aus welchen Gründen auch immer – weggefallen.

Dazu kommt in diesem Fall noch, dass eine Beschäftigte bereits mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber, dem Kündigungsschutz gemäß § 17 MuSchG unterliegt. Selbst wenn die Beschäftigte vor der Mutterschutzfrist zwei Wochen gearbeitet hätte und bereits in der ersten Woche unglaublichen Mist gebaut hätte, eine Probezeitkündigung wäre nicht möglich gewesen.
In diesem Fall hat es also de facto nie eine Probezeit gegeben.

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