Steuerrechtlich ist es ein voller Monat, es wird also nicht die Tagestabelle angewandt. Die Tagestabelle wäre anzuwenden, wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe des Monats beginnt oder endet oder ein anderer Sachverhalt, z. B. Elternzeit eine Steuerabmeldung bewirkt. Bei den SV- Tagen führt z. B. auch der Beginn von Krankengeld dazu, dass SV-Tage reduziert werden. Das ist von Bedeutung für die Anwendung der Beitragsbemessungsgrenzen, die in solchen Fällen nicht mit dem Monatswert, sondern mit dem Tageswert angesetzt werden.