Autor Thema: Inwiefern ist der Vorvertrag bindend?  (Read 963 times)

MamisBester

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Inwiefern ist der Vorvertrag bindend?
« am: 25.03.2023 17:42 »
Hallo zusammen,

ich arbeite seit knapp 6 Monaten ohne gültigen Arbeitsvertrag an einer Mittelschule in Bayern.

Das ist zum Teil meine Schuld, da ich von der Regierung im Tarif runtergestuft wurde und seit knapp 5 (!) Monaten dort niemanden erreiche, um die Hintergründe wenigstens zu diskutieren (die Dame ist wohl landkreisweit bekannt dafür nicht auf Anrufe und Mails zu antworten, Kollegen haben das selbe Problem).

Nun läuft demnächst der 6te Monat aus (soweit ich weiß normalerweise die Probezeit) und das Schulamt gibt mir keinen Einblick in den Vorvertrag, den ich damals unterzeichnet habe.

Meine Frage ist nun: Inwiefern bin ich nun an die Stelle gebunden und die Regelung zur Kündigungsfrist nach Ablauf der 6 Monate gebunden? Müsste ich nach Ablauf der 6 Monate eine Kündigungsfrist beachten?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus und ein schönes Wochenende!

Tagelöhner

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Antw:Inwiefern ist der Vorvertrag bindend?
« Antwort #1 am: 25.03.2023 19:42 »
Geile Story mal wieder...runtergestuft, und da hast du tatsächlich zugestimmt? Einen "Vorvertrag" unterschrieben, von dem Dir nicht mal ein Exemplar in Kopie ausgehändigt wurde? Und dann ist seit 5 Monaten kein Personalsachbearbeiter erreichbar, der für Dich zuständig wäre? Das sind ja langsam Zustände, die man nur von einem völlig unseriösen Arbeitgeber erwarten können sollte.

MamisBester

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Antw:Inwiefern ist der Vorvertrag bindend?
« Antwort #2 am: 25.03.2023 19:54 »
Nein, deswegen habe ich ja nicht unterschrieben.

Ich habe vorher an einer Hochschule E13/2 gekriegt. Mich dann per mail beim Schulamt beworben und wurde sofort genommen. Auf dem Vorvertrag und auf der Website der Regierung stand nix zum Tarif und mir wurde gesagt, dass das mit dem Arbeitsvertrag geregelt wird.

Einen Monat später sollte ich zum Unterschreiben kommen und als ich da E10/1 drauf gelesen habe, habe ich mich geweigert zu unterschreiben, bis mir einer erklären kann, was das soll.

Zig Anrufe bei Schulämtern, Kultusminsterium, Finanzamt, Regierung usw., keine brauchbare Antwort.

Vor knapp 2 Wochen stand dann die Direktorin der Schule vor mir und hat mir einen schönen Gruß vom Schulamt ausgerichtet, dass man sich vorbehält mein Gehalt einzubehalten, wenn ich nicht unterschreibe.

Hab dem Schulrat geschrieben, dass ich seit Monaten die zuständige Sachbearbeiterin bei der Regierung nicht erreichen kann, Antwort: "Wenden Sie sich an die Regierung"...

Und jetzt bin ich halt beleidigt und überlege, wie ich da am besten rauskomme. Echt schade, eigtl macht mir die Arbeit Spaß...
« Last Edit: 25.03.2023 20:00 von MamisBester »

Prüfer SH

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Antw:Inwiefern ist der Vorvertrag bindend?
« Antwort #3 am: 25.03.2023 20:21 »
Hast du nicht Anspruch auf Einsicht in die Personalakte? Was sagt der Personalrat dazu?