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Überzahlung

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ISN:
Die Anregung, die Bewertung der Tätigkeit (nicht der Stelle) zu überprüfen, hätte nicht ausgereicht, um die Ausschlussfrist zu wahren. Dafür wäre es nötig gewesen, das Entgelt der EG 10 schriftlich zu fordern.

Albeles:
Mittlerweile werden alle Schulverwaltungsassistent Technik mit E10 eingestellt. Ich wurde gefragt, ob ich HG werden möchte. Klar wollte ich das, mehr Geld ist immer gut. Die Bewertung der Tätigkeit kam von Seite des AG. Eigentlich hätte sowas ja schon zu Dienstantritt vorhanden sein müssen hab ich mittlerweile erfahren. Am meisten ärgert mich, das ich wirklich dieselben Aufgaben mache von Beginn an und ich trotzdem keine Stufenaufstieg habe. Hätte ich mal lieber 2 Jahre später angefangen hier zu arbeiten, dann wäre ich mit E10/3 eingestellt worden  ::)
Jetzt häng ich in der 10/2 noch 2 Jahre fest, das frustriert ungemein.
Was wenn der AG "wissentlich mehr zahlt" um Leute zu bekommen und ich Feststellungsklage einreiche, aber das Gericht sagt...das ist nur E9a / E9b. Dann hab ich die A...karte  :-[

ISN:
Klar, das kann passieren. Klage solltest du nur erheben, wenn du deiner Sache ziemlich sicher bist. Aber zunächst einmal könntest du deinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Falls du darauf eine brauchbare Antwort bekommst, bist du ja auch ein Stück weiter.

Albeles:

--- Zitat von: ISN am 28.03.2023 11:45 ---Klar, das kann passieren. Klage solltest du nur erheben, wenn du deiner Sache ziemlich sicher bist. Aber zunächst einmal könntest du deinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Falls du darauf eine brauchbare Antwort bekommst, bist du ja auch ein Stück weiter.

--- End quote ---
Das wäre natürlich eine Möglichkeit. Ich möchte aber auch keine Verbrannte Erde hinterlassen. Werde mich mal an den BR wenden, der muss ja auch eine Meinung dazu haben. Ist das fordern denn unverfänglich, oder löst das den Fall aus, das es vor Gericht geht.

FearOfTheDuck:
Vor Gericht würde es nur gehen, wenn du dann auch klagst.

Im Prinzip dürfte der AG das auch nicht böse aufnehmen, wenn da ganz nüchtern überprüft werden soll, ob die EG nicht schon von Beginn an vorliegt. Dass es die EG 10 ist, sieht der AG ja selber so. Nur wenn sich dabei keine Aufgaben geändert haben, liegt der Moment, in der du in der EG 10 eingruppiert bist, eben auch da, an welchem du die Tätigkeit übertragen bekommen hast. Mit verbrannter Erde hat das nichts zu tun, du möchtest eine Korrektur und gut.

Wenn der AG das anders sieht, kannst immer noch überlegen, was du machst.

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