In Niedersachsen wurde der Betrag inzwischen angehoben. Bei den anderen Bundesländern weiß ich es nicht. Dort mag noch der alte Betrag von 300 DM, umgerechnet in EUR, gelten. Diese Grenze bezieht sich auf den monatlichen Bruttoüberzahlungsbetrag.
Also musst du versuchen, den Wegfall der Bereicherung nachzuweisen. Aber die Ausschlussfrist gilt unabhängig davon, es sei denn, dein Arbeitgeber wirft dir vor, dass du den Fehler erkannt, aber nicht angezeigt hast. Das wäre, wenn es stimmen würde, ein Verstoß gegen Treu und Glauben. In diesem Fall wäre es unzulässige Rechtsausübung, sich auf den Ablauf der Ausschlussfrist zu berufen.