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Kündigung

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Theedy:
Hallo liebes Forum,
ich würde gerne vom Tvöd in die Wirtschaft wechseln.
Nun geht's um die Kündigungsfrist...

Ich hab 2008 das lernen beim tvöd angefangen und bin seitdem beschäftigt. Dem zufolge hab ich 6 Monate zum Quartalsende Kündigungsfrist.

Nun möchte ich aber schon relativ bald die Firma wechseln und evtl., sollte kein Auflösungsvertrag zustande kommen vor Ende der Frist wechseln. Mit welchen Konsequenz muss ich rechnen?

Hatte jemand den Fall schon und kann mir Tipps geben?

Ich bedanke mich für die Hilfe.

LG

Tagelöhner:
Üblicherweise wird kein vernünftiger Arbeitgeber mit Gewalt an einem Mitarbeiter festhalten, der unbedingt weg möchte. Diese aufgezwungene Übergangsphase ist doch meist sowieso nicht mehr produktiv (unmotivierter Mitarbeiter) und bringt vielleicht sogar noch Unruhe in den eigenen Laden. Außerdem kann der Arbeitgeber so frühzeitiger bereits die Nachfolge in Angriff nehmen.

Ansonsten könntest Du einfach deiner Hauptleistungspflicht nicht mehr nachkommen, in dem du der Arbeit unentschuldigt fern bleibst. Daraufhin könnte der Arbeitgeber dir dann eine fristlose Kündigung aussprechen. In aller Regel lässt sich Dir gegenüber auch kein Schadenersatz geltend machen.

FearOfTheDuck:
Du könntest natürlich auch zu einem Zeitpunkt kündigen, der dir genehm ist. Wenn der AG dem widerspricht und auf die korrekte Frist besteht, steht lediglich die oben genannte Konsequenz im Raum, bzw. lässt sich dann ein Zeitpunkt verabreden, der allen passt.

WasDennNun:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 26.03.2023 16:52 ---Du könntest natürlich auch zu einem Zeitpunkt kündigen, der dir genehm ist. Wenn der AG dem widerspricht und auf die korrekte Frist besteht, steht lediglich die oben genannte Konsequenz im Raum, bzw. lässt sich dann ein Zeitpunkt verabreden, der allen passt.

--- End quote ---
Dem kann ich nur zustimmen.
Einfach nach gusto kündigen wie man möchte, dann abwarten wie der AG damit umgeht.
Mach er nix, ist es eine mWn gültige Kündigung, macht er was, dann musst du natürlich die Fristen einhalten.

Oder noch besser:
Einfach mit offenen Karten spielen und mit dem Ag sprechen.
Dann sich einigen und wenn man nicht zu einer Einigung kommt, dann kann man immer noch sich überlegen, ob man obigen weg gehen möchte oder ob man vertragsbrüchig werden möchte, mit allen Konsequenzen.

tina92:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 26.03.2023 16:52 ---Du könntest natürlich auch zu einem Zeitpunkt kündigen, der dir genehm ist. Wenn der AG dem widerspricht und auf die korrekte Frist besteht, steht lediglich die oben genannte Konsequenz im Raum, bzw. lässt sich dann ein Zeitpunkt verabreden, der allen passt.

--- End quote ---
Wie schaut denn so ein Widerspruch aus und entfaltet er irgendeine rechtliche Wirkung?

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