Hallo Leute, hätte da mal eine Frage in die Runde.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe 2016 als Ing. mit einer E10/1 bei meinem AG angefangen.
Aktuell bin ich also in der E10/4 und habe 1 Jahr von Stufe 4 schon rum.
Am Freitag habe ich in der Hauspost einen Brief für mich gehabt, in dem mir die Personalabteilung mitteilt, dass meine Stelle neu bewertet wurde (da eine ähnliche Stelle in unserer Abteilung geschaffen werden soll) und sich eine Höhergruppierung in die E11 ergeben hat.
Meine Tätigkeiten haben sich nicht geändert. Somit würde die Höhergruppierung 6 Monate rückwirkend erfolgen, gemäß der tariflichen Ausschlussfrist.
Mir wurde ein Änderungsvertrag zum unterzeichnen vorgelegt, der meinen Arbeitsvertrag von E10 zu E11 anpasst. Bei uns sind die EGs im Arbeitsvertrag enthalten (warum auch immer).
Ich hatte leider am Freitag keine Zeit mehr mit der Personalabteilung zu sprechen und bin nun im Urlaub erstmal. Möchte aber nach dem Urlaub mit dem passenden Wissen gewappnet nachfragen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass meine Stufenlaufzeit von dieser Höhergruppierung unangetastet sein müsste ? Ich müsste also nach der Höhergruppierung in der E11/4 sein und auch 1 Jahr der Stufe 4 weiterhin "rumhaben" ?
Da mein AG ja seit meiner Einstellung damals mit der EG geirrt hat, bin ich ja eigentlich seit jeher in der EG11. Es ist ja keine Höhergruppierung im klassischen Sinne, zu der es neue Aufgaben / Tätigkeiten o.ä. bedurft hätte.
Vielen Dank euch.