Autor Thema: [SL] Verzögerte Beförderung wegen Elternzeit  (Read 751 times)

HerrLehrer

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Hallo liebe Community,

ich bin neu hier aber habe bereits häufig hier recherchiert. Leider finde ich keine passende Antwort auf mein aktuelles Anliegen.

Mein Dienstherr hat mich am 01.04.2020 mit den Aufgaben eines Koordinators für besondere Aufgaben betraut. Ich (A13) wäre daher zum 01.04.2023 mit meiner Bewährungszeit von 3 Jahren fertig und habe nun erfahren, dass mein Kollege, der zeitgleich zum Fachkoordinator (ebenfalls A13 nach A14) betraut wurde, seine Urkunde bereits erhalten hat mit Wirksamkeit 01.04.2023. Mir wurde mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner 2 Mal 1 Monate Unterbrechung durch Elternzeit erst zum 01.10.2023 befördert werde (höchstwahrscheinlich).

Man darf mich nicht falsch verstehen. Natürlich möchte ich die finanzielle Wertschätzung meiner Tätigkeit. Es ist für mich aber sehr frustrierend und nicht nachvollziehbar, dass Elternzeit in Höhe von 2 Monaten ganze 6 Monate Wartezeit nach sich zieht. Hier springt mein Gerechtigkeitssinn an und die Tatsache, dass unserem Beruf seit langem die Wertschätzung fehlt. Mit einer Beförderung zum 01.06.2023 wäre ich völlig einverstanden aber diesen Beförderungszeitraum gibt es aus strukturellen Gründen nicht... (was an sich fragwürdig ist...)

Liegt hier eine Benachteiligung wegen meiner Elternzeit vor? Kann §25 des Saarländischen Beamtengesetzes hierauf angewendet werden? Oder irgendeine Form des Bundeselternzeitgesetzes oder irgendeines EuGH-Urteils oder was auch immer? Ich möchte hier ggf. auch ein Zeichen für all diejenigen setzen, die nach mir in diese Situation kommen...

Vielen Dank vorab für die Hilfe.