Autor Thema: Mehr Personal anfragen "fordern" und Eingruppierung überprüfen lassen?  (Read 1353 times)

Maximus2584

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Hat man als Arbeitnehmer das Recht mehr Personal
anzufragen bzw. sogar zu fordern? Also nach paar Jahren sind die Aktenzahlen um 30% gestiegen und eigentlich zwei Aufgaben dazu genommen..Abgesehen davon sind dauerhafte Vertretungen an Tagesordnung. Das Ziel war es ja eher Akten zu reduzieren, was ja scheiterte. Gibt es in TV-L einen Paragraphen fuer so eine Forderung bzw. kann man die Eingruppierung aufgrund zwei neuer Aufgaben überprüfen lassen und deutlich höherer Aktenzahlen? Also die Überlastungsanzeige blieb seit mehr als einem Jahr einfach unbeantwortet. Die Zulagen werden knallhart abgelehnt. Falls dies als Vorschläge kommen sollte)).

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,534
Nein, so etwas gibt es nicht im TV-L.
Man kann für sich selbst eine neuen Rechtsmeinung bilden und ggfl. eine Überprüfung der Rechtsmeinung des AGs durch ein Gericht machen lassen.

Man sollte nicht den Fehler machen, zu versuchen ein Mehr an Arbeit durch unbezahlte Stunden zu kompensieren.
Und wenn Überlastungsanzeigen nichts bewirken, dann scheint sich ja niemand dafür zu interessieren das 30% der Akten unbearbeitet liegen bleiben.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,535
Genau so ist es.
Man sollte nach der vereinbarten Arbeitszeit den Stift fallen lassen und nach Hause gehen. Wenn nach einiger Zeit die Stapel größer werden, kann man seinen Vorgesetztenja höflich fragen, welche Sachen man am ehesten unbearbeitet lassen soll. Immerhin scheint es dem AG egal zu sein, da er entsprechende Hinweise ignoriert.

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 910
Hat man als Arbeitnehmer das Recht mehr Personal
anzufragen bzw. sogar zu fordern? Also nach paar Jahren sind die Aktenzahlen um 30% gestiegen und eigentlich zwei Aufgaben dazu genommen..Abgesehen davon sind dauerhafte Vertretungen an Tagesordnung. Das Ziel war es ja eher Akten zu reduzieren, was ja scheiterte. Gibt es in TV-L einen Paragraphen fuer so eine Forderung bzw. kann man die Eingruppierung aufgrund zwei neuer Aufgaben überprüfen lassen und deutlich höherer Aktenzahlen? Also die Überlastungsanzeige blieb seit mehr als einem Jahr einfach unbeantwortet. Die Zulagen werden knallhart abgelehnt. Falls dies als Vorschläge kommen sollte)).

Im allgemeinen Teil der Entgeltordnung spielen Fallzahlen keine Rolle für die Eingruppierung.

Was sind denn Tätigkeiten und was ist neu hinzugekommen?