Nein, so etwas gibt es nicht im TV-L.
Man kann für sich selbst eine neuen Rechtsmeinung bilden und ggfl. eine Überprüfung der Rechtsmeinung des AGs durch ein Gericht machen lassen.
Man sollte nicht den Fehler machen, zu versuchen ein Mehr an Arbeit durch unbezahlte Stunden zu kompensieren.
Und wenn Überlastungsanzeigen nichts bewirken, dann scheint sich ja niemand dafür zu interessieren das 30% der Akten unbearbeitet liegen bleiben.