Autor Thema: Vertretung/Regelung  (Read 11997 times)

Johann855

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Vertretung/Regelung
« am: 27.03.2023 18:32 »
Hallo zusammen, bin beim Bund nach TVöD E6 beschäftigt.
Frage: Wie sieht es mit der Vertretung eines E7 aus? Mir sagt man, dass ich den E7er vertreten muss bei Abwesenheit/Urlaub? Kann ich mich auch querstellen und sagen, das ich dass nicht machen möchte?Das liegt mir einfach nicht. Das komische ist, dass mir keiner sagen kann, wo das niedergeschrieben steht... es wird einfach kommuniziert, dass man dies machen muss. Das komische ist ja, das ein E3 ein E4 nicht vertreten darf, aber ein E6 darf ein E7 vertreten. Kann mir bitte einer weiterhelfen. Danke

BalBund

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #1 am: 27.03.2023 20:45 »
Sofern keine besonderen fachlichen Qualifikationen erforderlich sind, liegt es im Direktionsrecht des Arbeitgebers, Dir andere Aufgaben zuzuweisen. Sind diese höher bewertet und übernimmst Du sie für einen wesentlichen Teil Deiner Arbeitszeit steht Dir eine Entlohnung nach dieser, hier also E7 zu.

Allein durch Urlaubs- und Abwesenheitsvertretung kommt das aber nicht zu Stande, es sei denn, der Kollege ist länger als sechs Monate AU.

Querstellen wäre ein Grund für eine Abmahnung und in der weiteren Folge Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Johann855

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #2 am: 27.03.2023 21:09 »
Ich hatte aber vorher einen E7er Posten und habe mich runterstufen lassen auf den E6 Posten.Meine Begründung war folgende: Ich fühle mich unwohl auf der Position, weil ich gemerkt habe das mir die Personalverantwortung nicht liegt...... das war meine Begründung für den Stellenwechsel, deshalb verstehe ich nicht wieso man mir jetzt dieses aufs Auge drückt. Das ist meiner Meinung nach Kontraproduktiv.Sonst hätte ich auf der E7er Stelle bleiben können und hätte mehr Geld monatlich. Das war ja meinerseits schon ein trifftiger Grund. Was soll ich jetzt machen?

Was meinen Sie?

Organisator

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #3 am: 27.03.2023 21:12 »
Ich hatte aber vorher einen E7er Posten und habe mich runterstufen lassen auf den E6 Posten.Meine Begründung war folgende: Ich fühle mich unwohl auf der Position, weil ich gemerkt habe das mir die Personalverantwortung nicht liegt...... das war meine Begründung für den Stellenwechsel, deshalb verstehe ich nicht wieso man mir jetzt dieses aufs Auge drückt. Das ist meiner Meinung nach Kontraproduktiv.Sonst hätte ich auf der E7er Stelle bleiben können und hätte mehr Geld monatlich. Das war ja meinerseits schon ein trifftiger Grund. Was soll ich jetzt machen?

Was meinen Sie?
Rein rechtlich ist gegen die vertretungsweise Übertragung der E7 Tätigkeiten - wie mein Vorposter schrieb - nichts einzuwenden. Insoweit kannst du nur das Gespräch mit dem Entscheider suchen.

Johann855

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« Antwort #4 am: 27.03.2023 21:19 »
Ja, aber das spricht doch dann gegen meine Begründung oder nicht? Denke, ich muss damit wahrscheinlich zum Anwalt für öffentliches Recht

FearOfTheDuck

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« Antwort #5 am: 27.03.2023 21:29 »
Was soll der Anwalt für öffentliches Recht da machen? Wenn überhaupt wäre ein Arbeitsrechtler die richtige Adresse.
Was der allerdings gegen das Direktionsrecht ausrichten kann?

Hast du was Schriftliches dazu, dass du genau aus diesem Grund herabgruppiert wurdest? Ich würde den AG zuerst einmal an den Umstand erinnern.

Johann855

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« Antwort #6 am: 27.03.2023 21:35 »
Ja, ich habe das schriftlich vorliegen.

Johann855

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #7 am: 27.03.2023 21:37 »
Können Sie meine Situation verstehen??? Ich fühle mich veräppelt.

FearOfTheDuck

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #8 am: 27.03.2023 22:00 »
Ich kann dich da schon verstehen. Immerhin verzichtest du auf Geld, um einen Aufgabenbereich abzugeben, der dir nicht liegt.

Der AG könnte argumentieren, dass er deinem Wunsch weitgehend nachgekommen ist und du ja "nur" im Vertretungsfall ran musst.

Wenn der AG allerdings bei seiner Entscheidung bleibt, muss er auch hinnehmen, wenn du eine Aufgabe schlecht erledigst, die dir nicht liegt und die du gar nicht machen möchtest.

Johann855

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #9 am: 27.03.2023 22:09 »
OK. Wie würden Sie vorgehen? Sie meinen, das bringt nichts, wenn ich zum Arbeitsrechtler gehe?

Organisator

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #10 am: 27.03.2023 23:11 »
Das von dir beschriebene Handeln deines AG ist von seinem Direktionsrecht gedeckt. Außer Goodwill wirst du von ihm nichts erwarten können, es sei denn, du weigerst dich, die Tätigkeiten zu übernehmen. Dann müsstest du dir wohl einen neuen Job suchen.

MeinerEiner

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« Antwort #11 am: 28.03.2023 07:02 »
Hi,

die Frage wäre ja erst einmal, ob Dir die Vertretungstätigkeit wirksam übertragen wurde. Also von jemandem, der dazu berechtigt ist und falls Du eine Tätigkeitsbeschreibung bekommen hast, muss die regelmäßige Urlaubsvertetung dort als Arbeitsvorgang aufgeführt sein (z.B. 5 %).
Dieser Arbeitsvorgang kann dann natürlich mit E7 bewertet sein und ist wahrscheinlich nicht eingruppierungsrelevant und somit vom Direktionsrecht gedeckt.
Wurde Dir die regelmäßige Urlaubsvertretung (geplante Vertetungszeiten) nicht wirksam übertragen, darfst Du diese nicht ausführen und riskierst eine Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens.

MoinMoin

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #12 am: 28.03.2023 07:16 »
Natürlich darf der Vorgesetzte einem nicht eingruppierungs relevante Tätigkeiten jederzeit übertragen.
Dazu reicht ein einfaches Telefonat oder einmal quer über den Flur gebrüllt.

Und wozu soll er dafür eine Tätigkeitsbeschreibung schreiben?
Und was soll das sein ein nicht wirksames Übertragen?

MeinerEiner

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« Antwort #13 am: 28.03.2023 07:49 »
Wie beurteilt der Vorgsetzte, ob es eingruppierungsrelevant ist oder nicht? Kann er das? Darf er das?

MeinerEiner

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #14 am: 28.03.2023 08:01 »
Zudem füllen die vorhandenen Arbeitsvorgänge der übertragenen Tätigkeit 100% der Arbeitszeit aus. Ist die regelmäßige geplante Vertretung dann als unbezahlte Mehrarbeit zu werten?