Autor Thema: Vertretung/Regelung  (Read 3167 times)

Johann855

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #15 am: 28.03.2023 08:04 »
Also, ich habe meine E7er Tätigkeitsdarstellung mit der E6er verglichen. Bei der E7er steht... Administrative und organisatorische Tätigkeiten als Teileinheitsführer... Personalführung... Tägliche Anwesenheit prüfen.. Führen der Personalübersicht.. etc. Bei der E6er ist keiner dieser Punkte enthalten und es steht nichts von Urlaubsvertretung oder dergleichen. Was würdet ihr jetzt sagen?

Johann855

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #16 am: 28.03.2023 08:08 »
Ich mache die Vertretung seit genau 3Monaten

Thomber

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #17 am: 28.03.2023 08:19 »
Wie beurteilt der Vorgsetzte, ob es eingruppierungsrelevant ist oder nicht? Kann er das? Darf er das?

Ein Vorgesetzter muss es können oder jemanden kennen, der es kann.   ;)

Natürlich muss ich vor der Übertragung einer Tätigkeit an Person X auch wissen/prüfen, ob Person X dieser Tätigkeit gewachsen ist. Man kann im Vertretungsfall auch Aufgabengebiete teilen, sodass die Vertretung sozusagen auf mehrere Personen verteilt wird. (Selbstverständlich sollte man, wenn man eine zu schwierige Aufgabe übertragen bekommt, sich dazu auch gegenüber dem Chef äußern. Könnte ja auch ein Fehler sein. Miteinander sprechen - das A und O.
____________________________


Vertretungsarbeit fällt "regelmäßig" an, weil jeder zumindest Urlaub mal nimmt. Eine Vertretung wird nicht extra bezahlt.    Dass man seine eigene Tätigkeit und die zusätzliche Arbeit zu 100% schafft, ist fraglich, aber das verlangt auch niemand.  Verlangt werden kann nur, was auch objektiv schaffbar ist.

Organisator

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #18 am: 28.03.2023 08:25 »
Natürlich darf der Vorgesetzte einem nicht eingruppierungs relevante Tätigkeiten jederzeit übertragen.
Dazu reicht ein einfaches Telefonat oder einmal quer über den Flur gebrüllt.

Und wozu soll er dafür eine Tätigkeitsbeschreibung schreiben?
Und was soll das sein ein nicht wirksames Übertragen?

sehe ich nicht so, der Vorgesetzte darf nur die übertragenen Tätigkeiten konkretisieren. Wenn der Vorgesetzte auf einmal auf die Idee kommt, man sollte das Büro reinigen, dürfte er das einem Verwaltungsmitarbeiter nicht übertragen.

ISN

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #19 am: 28.03.2023 08:36 »
Das wäre mit Sicherheit eingruppierungsrelevant. Bei Tätigkeiten, die nicht eingruppierungsrelevant sind, schließe ich mich der Meinung von MoinMoin an. Als Ausnahme könnte ich mir vorstellen, dass für das Ausüben einer z. B. sicherheitsrelevanten Tätigkeit eine bestimmte Ausbildung zwingend vorgeschrieben ist und diese nicht vorhanden ist.

Johann855

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« Antwort #20 am: 28.03.2023 08:44 »
Soll ich einfach mal zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Ich habe auch nicht vor, den Vorgesetzten, in irgendeiner Art und Weise Anwaltlich anschreiben zu lassen oder ähnliches.Wenn der Anwalt mir sagen würde, dass ich es mit der Vertretung nicht unbedingt machen muss, dann werde ich mit dem Vorgesetzten ein Gespräch vereinbaren und ihm nahe legen, dass ich es nicht machen möchte, alleine aus meiner Begründung bzgl. herabgruppierung. Wie würdet ihr den da vorgehen?

Thomber

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #21 am: 28.03.2023 08:47 »
Soll ich einfach mal zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Ich habe auch nicht vor, den Vorgesetzten, in irgendeiner Art und Weise Anwaltlich anschreiben zu lassen oder ähnliches.Wenn der Anwalt mir sagen würde, dass ich es mit der Vertretung nicht unbedingt machen muss, dann werde ich mit dem Vorgesetzten ein Gespräch vereinbaren und ihm nahe legen, dass ich es nicht machen möchte, alleine aus meiner Begründung bzgl. herabgruppierung. Wie würdet ihr den da vorgehen?


Wenn --> Miteinander sprechen - das A und O  nicht geht, dann sprich mit dem Personalrat. 
Und im Übrigen kann man nur vertreten, was man kann.   ;)

Organisator

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #22 am: 28.03.2023 08:47 »
Das wäre mit Sicherheit eingruppierungsrelevant. Bei Tätigkeiten, die nicht eingruppierungsrelevant sind, schließe ich mich der Meinung von MoinMoin an. Als Ausnahme könnte ich mir vorstellen, dass für das Ausüben einer z. B. sicherheitsrelevanten Tätigkeit eine bestimmte Ausbildung zwingend vorgeschrieben ist und diese nicht vorhanden ist.

Der Arbeitgeber überträgt die Tätigkeiten, die unmittelbare Führungskraft konkretisiert diese. Darüber hinausgehende Kompetenzen hat die unmittelbare Führungskraft nicht und kann somit auch keine Tätigkeiten übertragen.

Weiterhin wäre das Putzen des Büros nicht eingruppierungsrelevant, wenn z.B. es nur 20 % der Arbeitszeit ausmacht.

MoinMoin

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #23 am: 28.03.2023 09:24 »
Das wäre mit Sicherheit eingruppierungsrelevant. Bei Tätigkeiten, die nicht eingruppierungsrelevant sind, schließe ich mich der Meinung von MoinMoin an. Als Ausnahme könnte ich mir vorstellen, dass für das Ausüben einer z. B. sicherheitsrelevanten Tätigkeit eine bestimmte Ausbildung zwingend vorgeschrieben ist und diese nicht vorhanden ist.

Der Arbeitgeber überträgt die Tätigkeiten, die unmittelbare Führungskraft konkretisiert diese. Darüber hinausgehende Kompetenzen hat die unmittelbare Führungskraft nicht und kann somit auch keine Tätigkeiten übertragen.

Weiterhin wäre das Putzen des Büros nicht eingruppierungsrelevant, wenn z.B. es nur 20 % der Arbeitszeit ausmacht.
Wenn der Vorgesetzte weisungsbefugt ist, kann er auch Tätigkeiten anweisen.
Das obliegt doch nur der internen Orga des AGs, ob er dann auch andere Tätigkeiten anweisen darf.

Somit kann er auch putzen anweisen, sofern es nicht eingruppierungsrelevant ist und der AN vom AG dazu aufgefordert werden könnte.

Der "normale" Vorgesetzte darf halt nichts anweisen, was den AV verändert.
Und er darf natürlich regelmäßig alles anweisen was im Rahmen des Direktionsrecht des AGs liegt.

Und wenn damit eine 100% Änderung der Tätigkeiten verbunden ist, dann darf er es sicherlich auch (Sofern die interne Orga es ihm erlaubt hat), warum er es nicht dürfen sollte ist mir unklar.

Es liegt doch nur an der internen Orga des Ags, ob die unmittelbare Führungskraft diese Kompetenz hat/ übertragen bekommen hat.
Arbeitsrechtlich oder tarifrechtlich gibt es da diese Schranke mEn nicht.

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« Antwort #24 am: 28.03.2023 09:26 »
Es liegt doch nur an der internen Orga des Ags, ob die unmittelbare Führungskraft diese Kompetenz hat/ übertragen bekommen hat.
Arbeitsrechtlich oder tarifrechtlich gibt es da diese Schranke mEn nicht.

Korrekt. Nur haben nach meiner Erfahrung die unmittelbahren Führungskräfte eine solche Kompetenz in der Regel nicht, da sich der AG / Personalbereich diese Komptenz vorbehält.

MeinerEiner

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #25 am: 28.03.2023 09:41 »
Ich würde mir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen oder etwas erstellen, was der befugte Vorgesetzte abzeichnet. Damit kann man dann erst einmal weitersehen und sich gegebenfalls juristisch beraten lassen.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass geplante Vertetungen, wie zum Beispiel die Urlaubsvertetung, zeiltich anteilig auf die Tätigkeit als Arbeitsvorgang angerechnet werden muss. Bei einer Urlaubsvertetung wären das 240 Stunden im Jahr und wenn man das nicht komplett übernimmt, sondern nur das Nötigste, sind es vielleicht immer noch 100 Stunden im Jahr, die ansonsten gratis gearbeitet werden.

MoinMoin

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #26 am: 28.03.2023 10:51 »
Ich würde mir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen oder etwas erstellen, was der befugte Vorgesetzte abzeichnet. Damit kann man dann erst einmal weitersehen und sich gegebenfalls juristisch beraten lassen.
Klar, wer schreibt der bleibt.
Zitat
Ich meine mal gelesen zu haben, dass geplante Vertetungen, wie zum Beispiel die Urlaubsvertetung, zeiltich anteilig auf die Tätigkeit als Arbeitsvorgang angerechnet werden muss. Bei einer Urlaubsvertetung wären das 240 Stunden im Jahr und wenn man das nicht komplett übernimmt, sondern nur das Nötigste, sind es vielleicht immer noch 100 Stunden im Jahr, die ansonsten gratis gearbeitet werden.
Wieso arbeitet man ansonsten gratis?

Entweder die geänderten Tätigkeiten, die man übertragen bekommt, weil man Vertretung macht, sind vom Inhalt höherwertig oder nicht. Und wenn sie höherwertig sind, dann sind sie eingruppierungsrelevant, wenn die Zeitanteile entsprechend sind.

Wenn ich als EG6er 2 Wochen zu 100% eine vorübergehende Übertragung der 100% EG7er Tätigkeiten, also die volle Vertretung mache, dann ist es noch nicht relevant.
Schade, aber eben nicht relevant.
Das ist tariflich mEn klar geregelt.

Wenn ich 5 Wochen am Stück es übertragen bekommen, dann gibt es auch mehr Geld.

Und wenn @Johann855 der Meinung ist, er müsse diese Vertretung nicht machen, weil es nicht mit dem Direktionsrecht gedeckt ist, dann sollte er sich anwaltlich beraten lassen.
Ich persönlich denke aber, dass es durchaus gedeckt ist und Johann855 sich nicht dagegen wehren kann.
Es ist einfach nur ein schlechter AG, der so etwas macht.

Johann855

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #27 am: 28.03.2023 11:06 »
Wie sieht es denn aus, wenn ich die Vertretung noch 3 Monate mache? Dann bin ich genau bei 6Monaten.

MoinMoin

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« Antwort #28 am: 28.03.2023 11:21 »
Genauso wie nach einem Monat.
Es liegt eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten vor oder es liegt sie nicht vor.
Also welcher Zeitumfang ist es, den du für die Vertretungstätigkeiten übertragen bekommen hast?
Sind alle Vertretungstätigkeiten EG7er Arbeitsvorgänge?



Johann855

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #29 am: 28.03.2023 11:27 »
Ich mache sogesehen die gleichen Tätigkeiten, die ich auch vorher als E7er gemacht habe. Ich muss es solange machen, bis die E7er Stelle neu besetzt wird. Es ist noch ungewiss, wie lange sich dies noch ziehen wird.