Autor Thema: Wirtschaftsfachwirt (IHK) vs. Verwaltungsbetriebswirt (VWA)  (Read 6224 times)

MoinMoin

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Der DQR hat in den letzten Jahren für die Eingruppierung im ÖD an Bedeutung gewonnen.

Bei uns z.B. richtet man sich in erster Linie danach, wobei die 9 a/b/c eine Sonderdasein fristet.

Im Prinzip geht es ab 9B aufwärts mit DQR6 Fachhochschule/Bachelor weiter bishin zur EG 12/13 danach mit Master.

Die 9 C ist dabei für MA die auf einer höherwertigen (10er) Stelle sitzen, die Arbeit machen und bereit sind die Fortbildung zu machen damit sie die 10 kriegen können.

das ist ein so strunzdummes System im öD mit den Bildungsabschlüssen:
Du hast Ausbildung, dann max E9b
Du hast Bachelor, dann max E12
Du hast Master, ja dann, dann gehts bis zur E14; weil E15 ist ja quasi nicht mehr darstellbar... da sitzen dann iwelche Beamte mit nem schäbigen Verwaltungsdiplom/BA und mit ner einfachen Weiterbildung. Das System macht absolut keinen Sinn, wenn jemand gut ist, wieso sollte er nicht zB mit Bachelor auch eine höhere Position einnehmen können?

Was ich in meinem Bachelor gelernt habe: Wissenschaftliches arbeiten.
Was ich in meinem Master gelernt habe: Siehe Bachelor
Natürlich auch viel fachliches, ist aber weniger relevant für mich (Informatik).

Wie im Kastensystem, total altmodisch.

UND: Auch jemand mit Ausbildung könnte dazu fähig sein. Hier fehlt vermutlich natürlich etwas mehr Wissen, aber das lässt sich ja durch Lehrgänge und Erfahrung auch aneignen.
Ich habe jetzt alles, Ausbildung, BA+MA. Die Ausbildung hat mir was gebracht, der BA vermutlich auch (in andere Form, Reife, Durchhaltevermögen, wiss. Arbeiten). Der MA eher nichts, außer den Titel.
Das was du da schreibst ist tarifliche nicht korrekt, obwohl es in den Köpfen der Personaler genauso aussieht.
Tariflich kann auch der Schulabbrecher eine EG14 erhalten.
Bildungsvoraussetzungen sind fast überall in der Entgeltordnung nicht mehr vorhanden.
Ich habe einige Kollegen mit "nur" Ausbildung, die EG11 erhalten und welche die mit Bachelor EG14 sind.

Kubus

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Der DQR hat in den letzten Jahren für die Eingruppierung im ÖD an Bedeutung gewonnen.

Bei uns z.B. richtet man sich in erster Linie danach, wobei die 9 a/b/c eine Sonderdasein fristet.

Im Prinzip geht es ab 9B aufwärts mit DQR6 Fachhochschule/Bachelor weiter bishin zur EG 12/13 danach mit Master.

Die 9 C ist dabei für MA die auf einer höherwertigen (10er) Stelle sitzen, die Arbeit machen und bereit sind die Fortbildung zu machen damit sie die 10 kriegen können.

das ist ein so strunzdummes System im öD mit den Bildungsabschlüssen:
Du hast Ausbildung, dann max E9b
Du hast Bachelor, dann max E12
Du hast Master, ja dann, dann gehts bis zur E14; weil E15 ist ja quasi nicht mehr darstellbar... da sitzen dann iwelche Beamte mit nem schäbigen Verwaltungsdiplom/BA und mit ner einfachen Weiterbildung. Das System macht absolut keinen Sinn, wenn jemand gut ist, wieso sollte er nicht zB mit Bachelor auch eine höhere Position einnehmen können?

Was ich in meinem Bachelor gelernt habe: Wissenschaftliches arbeiten.
Was ich in meinem Master gelernt habe: Siehe Bachelor
Natürlich auch viel fachliches, ist aber weniger relevant für mich (Informatik).

Wie im Kastensystem, total altmodisch.

UND: Auch jemand mit Ausbildung könnte dazu fähig sein. Hier fehlt vermutlich natürlich etwas mehr Wissen, aber das lässt sich ja durch Lehrgänge und Erfahrung auch aneignen.
Ich habe jetzt alles, Ausbildung, BA+MA. Die Ausbildung hat mir was gebracht, der BA vermutlich auch (in andere Form, Reife, Durchhaltevermögen, wiss. Arbeiten). Der MA eher nichts, außer den Titel.
Das was du da schreibst ist tarifliche nicht korrekt, obwohl es in den Köpfen der Personaler genauso aussieht.
Tariflich kann auch der Schulabbrecher eine EG14 erhalten.
Bildungsvoraussetzungen sind fast überall in der Entgeltordnung nicht mehr vorhanden.
Ich habe einige Kollegen mit "nur" Ausbildung, die EG11 erhalten und welche die mit Bachelor EG14 sind.
tja, theoretisch ja, praktisch meist nein ;). Rechtfertigung etc... wenn die Stelle theoretisch mit nem Master zu besetzen ist, wird der Personaler einen Teufel tun und da einen Schulabbrecher hinsetzen. Es muss am Ende ja auch rechtlich sauber sein.

FearOfTheDuck

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Meistens legen sich die AG diese Doktrin selber auf. D.h. oft ist die Stelle nicht mit dem Master zu besetzten, die gelebte Praxis schafft aber den Anschein, dass es so sei.

Dass dem so ist, ist ja durchaus legitim, da man seine Stelle bestmöglich besetzten möchte. Darauf zu beharren, wenn man so die Stelle nicht besetzt bekommt, obwohl es geeignete Kandidaten gäbe, die aber gewünschte Kriterien nicht erfüllen, ist blödäugig.