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Erneute Erhöhung Bürgergeld / verfassungsgemäße Besoldung

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Wolly1973:
Hallo zusammen,
ich warte wie die meisten hier auf eine verfassungsgemäße Besoldung und verfolge die ganze Diskussion hier. Nun ist durch die Gesetzesentwürfe von Bund und Ländern ja deutlich geworden, dass diese auch unzureichend sein werden. Unzureichend dahingehend, dass diese noch nicht mal eine verfassungsgemäße Besoldung einführen, wenn man  als Maßstab die alten Hartz IV Sätze zugrunde legt.
Nun ist das Bürgergeld erhöht worden und dieses wird wohl jährlich an die Inflation angepasst. Aktuell wird damit gerechnet, dass zum Jahreswechsel 2023/24 eine weitere Erhöhung von 6-8 Prozent erfolgen wird. Wenn das Bürgergeld jährlich angepasst / angehoben wird, müsste doch eigentlich quasi automatisch die Besoldung angepasst werden oder nicht?
Ist denn nicht aus den Urteilen aus 2020 soweit klar geworden, dass der 15-prozentigen Abstand immer gewahrt werden muss? Das bedeutet doch eine automatische Pflicht zur Erhöhung wenn das Bürgergeld erhöht wird. Hat irgendein Besoldungsgesetzgeber auf die Einführung des Bürgergeldes reagiert und plant Erhöhungen?
Und was ist for die nächsten Jahren zu erwarten, wenn das Bürgergeld jährlich erhöht wird? Müssen wir uns für jedes Jahr durch die Instanzen klagen oder können wir hoffen, dass die jährliche Anpassung bei uns auch umgesetzt wird?
Kann jemand dazu etwas sagen? Swen, wie schätzt du es ein?

Casa:
Es besteht eine Pflicht zur verfassungsgemäßen Alimentation.
Wird die Pflicht verletzt, steht der Rechtsweg offen.

Eine automatische jährliche Anpassung wird es nicht geben. Das liegt an der Systematik der Bedarfe im Grundsicherungsrecht. Der Bedarf setzt sich aus vielen Einzelpositionen zusammen, nämlich Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Heizung, Bildung und Teilhabe, ernährungsbedingter Mehraufwand, Kosten einer notwendigen Nachhilfe für Schüler usw. usw.

Richtig ist, dass der Regelbedarf jährlich an die Inflation angepasst wird. Das ist schon seit vielen Jahren so.
Nicht jährlich angepasst, sondern 2-jährlich, werden die angemessenen Werte für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH). Die KdUH haben ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Grundsicherungsbedarfs. Aber eben nur alle 2 Jahre.
Ferner kann sich der Besoldungsgesetzgeber dazu entscheiden, nicht die KdUH als Rechengröße zu verwenden, sondern die Mietstufen des Mietspiegels. Auch diese werden nicht jährlich angepasst.

Zudem ist es politisch nicht gewollt, die Besoldung aller Beamten automatisch an die Inflation anzupassen, während Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft (Wahlvolk) keine automatische Anpassung erhalten.


Wie eine Berechnung der Besoldung aussehen kann, kannst du mal am Beispiel Thüringen suchen. Hier erfolgte kürzliche eine Berechnung.

Versuch:
Die aber immer noch verfassungswidrig ist.
Also bringt es nix darauf zu schauen.

Wenn weiter die Verfassung mutwillig gebrochen wird, werden 3s am Ende die Gerichte regeln.

Casa:

--- Zitat ---Die aber immer noch verfassungswidrig ist.
Also bringt es nix darauf zu schauen.
--- End quote ---

Dass die Besoldung in Thüringen verfassungskonform ist, habe ich auch nicht behauptet. Sie ist aus anderen Gründen verfassungswidrig und nicht mehr, weil die Besoldung der untersten Besoldungsgruppe verfassungswidrig zu niedrig ist.

Das geht aber über die hier gestellte Frage hinaus.

Prüfer SH:
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die 15% gar nicht für alle gelten sollen. Das BVerfG legte diesen Wert ausschließlich für die untersten Besoldungsgruppen fest, eben vergleichbar mit einfachen Tätigkeiten. Daraus folgt, dass dieser Wert mit steigender Besoldungsgruppe ebenfalls zu steigen hat.

Aber wenn es bei 15 bleibt, müsste jedes Jahr erneut angepasst werden, weil man die 15 auf keinen Fall zu arg überschreiten möchte. Eben der Umgang, wie wir ihn gewohnt sind. Ich warte gespannt auf die Entscheidungen des BVerfG.

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