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Erneute Erhöhung Bürgergeld / verfassungsgemäße Besoldung

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clipse:
Ein Konzept, dass das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt, ist sinnfrei. Wenn das durchgesetzt wird, könnte der Ehepartner seine Arbeitszeit reduzieren, dass die Besoldung steigt, da die Arbeitszeit im Haushaltseinkommen dann weniger wert ist. Das würde wiederum u. a. dazu führen, dass weniger Arbeitsplätze besetzt sind bzw. nur mit Teilzeit besetzt sind, was wiederum zu niedrigeren Erträgen für die Unternehmen als auch für den Staat in Form der Einkommensteuer führt.

Organisator:

--- Zitat von: clipse am 29.03.2023 07:41 ---Ein Konzept, dass das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt, ist sinnfrei. Wenn das durchgesetzt wird, könnte der Ehepartner seine Arbeitszeit reduzieren, dass die Besoldung steigt, da die Arbeitszeit im Haushaltseinkommen dann weniger wert ist. Das würde wiederum u. a. dazu führen, dass weniger Arbeitsplätze besetzt sind bzw. nur mit Teilzeit besetzt sind, was wiederum zu niedrigeren Erträgen für die Unternehmen als auch für den Staat in Form der Einkommensteuer führt.

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Einerseits muss der Ehepartner nicht zwangsläufig seine Arbeitszeit reduzieren, andererseits könnte man auch mit nur einer anteiligen Berücksichtigung des Einkommens Anreize schaffen.

Prüfer SH:

--- Zitat von: clipse am 29.03.2023 07:41 ---Ein Konzept, dass das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt, ist sinnfrei. Wenn das durchgesetzt wird, könnte der Ehepartner seine Arbeitszeit reduzieren, dass die Besoldung steigt, da die Arbeitszeit im Haushaltseinkommen dann weniger wert ist. Das würde wiederum u. a. dazu führen, dass weniger Arbeitsplätze besetzt sind bzw. nur mit Teilzeit besetzt sind, was wiederum zu niedrigeren Erträgen für die Unternehmen als auch für den Staat in Form der Einkommensteuer führt.

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Ich könnte dir etwa 15 Argumente liefern, warum der Weg aus SH völliger Schwachsinn ist und überhaupt nicht durchdacht. Die Zeit habe ich aber leider nicht und das führt auch zu nichts. Ihr wisst das sicher auch selbst. Nur so viel: Wenn die Ehepartner sich weigern, den Steuerbescheid vorzulegen, was macht das DLZP dann? Es kann sich mangels Offenbarungsvorschrift des Steuergeheimnisses schlecht an die Finanzämter wenden. Und überhaupt: Was geht es meinen Dienstherrn an, wie hoch meine Kapitalerträge aus Aktienverkäufen sind, wie viel Geld ich aus Vermietung und Verpachtung generiere, wie behindert ich, Frau oder Kinder sind, oder eben, was meine Frau so treibt steuerlich.

Und nehmen wir mal an, alles ist rechtens: Es ist doch super einfach, die Ehefrau kurzzeitig (steuerlich) ärmer zu rechnen als sie ist. Das nennt man einfach Steuergestaltung. Wahrscheinlich braucht das DLZP dann die gesamten Bilanzen und für dessen Beurteilung fachkundiges Personal hierfür.

Man kann nur hoffen, dass sich in Sachen Verfassungsbeschwerde aus SH zeitnah etwas tut. Was ein Zirkus.

Malkav:

--- Zitat von: Prüfer SH am 29.03.2023 08:16 ---Ich könnte dir etwa 15 Argumente liefern, warum der Weg aus SH völliger Schwachsinn ist und überhaupt nicht durchdacht. Die Zeit habe ich aber leider nicht und das führt auch zu nichts. Ihr wisst das sicher auch selbst. Nur so viel: Wenn die Ehepartner sich weigern, den Steuerbescheid vorzulegen, was macht das DLZP dann? Es kann sich mangels Offenbarungsvorschrift des Steuergeheimnisses schlecht an die Finanzämter wenden.

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Das Problem fängt meiner Meinung nach schon viel früher an. Durch welche gesetzliche Regelung ist das DLZP denn legitimiert Zahlungen ohne Nachweis des Bestehens des Anspruches zu leisten? Aktuell ist es ja so, dass die auszahlen, wenn der Beamte sagt "Ist schon alles in Ordnung und mir steht das zu.". § 45a SHBesG stellt doch aber fest, dass der Familienergänzungszuschlag zu zahlen ist, wenn die Einkommensgrenze unterschritten wird (und nicht etwa, wenn der Beamte dies vorträgt).

Bekomme ich Familienzuschlag jetzt auch, wenn ich mitteile, dass ich geheiratet habe ohne Vorlage eines Nachweises? Bekomme ich Familienzuschlag für Kinder auch ohne Geburtsurkunde? Und bei einer eventuellen Rückforderung trägt das DLZP die Beweislast. Selbst wenn eine sekundäre Darlegungslast des Beamten bejaht werden würde, kann diese nur soweit gehen, wie der Beklagte in der Lage ist diese Nachweise tatsächlich zu erbringen. Beim Steuerbescheid/Betriebsunterlagen des Partners dürfte dies rechtlich unmöglich sein.

Casa:

--- Zitat ---ch könnte dir etwa 15 Argumente liefern, warum der Weg aus SH völliger Schwachsinn ist und überhaupt nicht durchdacht. Die Zeit habe ich aber leider nicht und das führt auch zu nichts. Ihr wisst das sicher auch selbst. Nur so viel: Wenn die Ehepartner sich weigern, den Steuerbescheid vorzulegen, was macht das DLZP dann? Es kann sich mangels Offenbarungsvorschrift des Steuergeheimnisses schlecht an die Finanzämter wenden. Und überhaupt: Was geht es meinen Dienstherrn an, wie hoch meine Kapitalerträge aus Aktienverkäufen sind, wie viel Geld ich aus Vermietung und Verpachtung generiere, wie behindert ich, Frau oder Kinder sind, oder eben, was meine Frau so treibt steuerlich.
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--- Zitat ---Ein Konzept, dass das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt, ist sinnfrei.
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Vergleichbare Regelungen gibt es jetzt schon für den Beihilfesatz, wenn der Ehepartner weniger als Summe X verdient.
https://beamten-infoportal.de/ratgeber/beihilfe-ehegatten/


Wenn der Beamte die Anspruchsvoraussetzungen für den niedrigeren Beihilfesatz nicht nachweist, erhält er keine Vergünstigung. Dafür bedarf es keinerlei Auskunftsvorschrift und auch keiner Offenbarung was genau der Ehepartner steuerlich macht. Und im Endeffekt fügt es sich in das bisherige System ein.

Zudem denkt daran, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind fortzuentwickeln.




--- Zitat ---Das Problem fängt meiner Meinung nach schon viel früher an. Durch welche gesetzliche Regelung ist das DLZP denn legitimiert Zahlungen ohne Nachweis des Bestehens des Anspruches zu leisten? Aktuell ist es ja so, dass die auszahlen, wenn der Beamte sagt "Ist schon alles in Ordnung und mir steht das zu.". § 45a SHBesG stellt doch aber fest, dass der Familienergänzungszuschlag zu zahlen ist, wenn die Einkommensgrenze unterschritten wird (und nicht etwa, wenn der Beamte dies vorträgt).

Bekomme ich Familienzuschlag jetzt auch, wenn ich mitteile, dass ich geheiratet habe ohne Vorlage eines Nachweises? Bekomme ich Familienzuschlag für Kinder auch ohne Geburtsurkunde? Und bei einer eventuellen Rückforderung trägt das DLZP die Beweislast. Selbst wenn eine sekundäre Darlegungslast des Beamten bejaht werden würde, kann diese nur soweit gehen, wie der Beklagte in der Lage ist diese Nachweise tatsächlich zu erbringen. Beim Steuerbescheid/Betriebsunterlagen des Partners dürfte dies rechtlich unmöglich sein.
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Ehepartner haben untereinander Auskunftsansprüche, § 1353 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 17.09.2014 – XII ZB 604/13 , FamRZ 2015, 32 Rn.20 ff.). Der Auskunftsanspruch kann durchgesetzt werden.


--- Zitat ---Aus welcher Trollhöhle bist du den entlaufen? Keller des BMI?
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