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Erneute Erhöhung Bürgergeld / verfassungsgemäße Besoldung
Ozymandias:
Die Regelung dient allerdings dazu, dass der Staat auch die Familie, hier den Ehepartner des Beamten alimentiert.
In die andere Richtung geht es aber nicht (so einfach). Das ist auch bisher kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, sondern da sind im Sparzwang ein paar Synapsen durchgebrannt.
Eine Besoldung nach Ehepartner und nicht nach Amt wird weitere Fragen aufwerfen.
Das Thema Bürgergelderhöhung zum 01.01.2023 hat bislang noch kein Besoldungskreis richtig in Angriff genommen. Um das Mindestabstandsgebot wieder herzustellen, müsste man die Besoldung wohl durchgängig um einen sehr niedrigen dreistelligen Betrag erhöhen.
Im Bund und auch in den Ländern ab ende September wird man diese Angelegenheit mit den normalen Tariferhöhungen verknüpfen und diese notwendige Erhöhung mit der Besoldungserhöhung vermengen. Dann spart man sich das Geld, denn diese kommt nicht on top sondern wird vermengt und verrechnet und nimmt weiterhin für mehrere Monate eine verfassungswidrige Besoldung hin.
Pendler1:
Ach Leute, macht euch keinen Kopf.
Hinter dem ganzen Besoldungs Gekaspare des Dienstherren steht nur Eines:
Sparen, sparen, sparen "egal was es kostet :)"
Und so ganz elegant die den Dienstherren nervenden Pensionen zu senken.
Weniger tabellenwirksame Erhöhungen = weniger Pension. Und das ohne Medienzirkus und Gesetzesänderungen.
Ja, so einfach kann das Leben sein.
Kurhesse:
--- Zitat von: Prüfer SH am 28.03.2023 20:14 ---Ich könnte mir gut vorstellen, dass die 15% gar nicht für alle gelten sollen. Das BVerfG legte diesen Wert ausschließlich für die untersten Besoldungsgruppen fest, eben vergleichbar mit einfachen Tätigkeiten. Daraus folgt, dass dieser Wert mit steigender Besoldungsgruppe ebenfalls zu steigen hat.
Aber wenn es bei 15 bleibt, müsste jedes Jahr erneut angepasst werden, weil man die 15 auf keinen Fall zu arg überschreiten möchte. Eben der Umgang, wie wir ihn gewohnt sind. Ich warte gespannt auf die Entscheidungen des BVerfG.
--- End quote ---
Das BVerfG hat aber auch festgelegt, dass der Abstand zw. den Besoldungsgruppen nicht zu gering sein darf, also wenn man unten erhöht, muss man das bis oben tun, wenn die A3 erhöht wird, muss auch die B9 erhöht werden.
Prüfer SH:
--- Zitat von: Ozymandias am 29.03.2023 14:02 ---Die Regelung dient allerdings dazu, dass der Staat auch die Familie, hier den Ehepartner des Beamten alimentiert.
In die andere Richtung geht es aber nicht (so einfach). Das ist auch bisher kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, sondern da sind im Sparzwang ein paar Synapsen durchgebrannt.
Eine Besoldung nach Ehepartner und nicht nach Amt wird weitere Fragen aufwerfen.
Das Thema Bürgergelderhöhung zum 01.01.2023 hat bislang noch kein Besoldungskreis richtig in Angriff genommen. Um das Mindestabstandsgebot wieder herzustellen, müsste man die Besoldung wohl durchgängig um einen sehr niedrigen dreistelligen Betrag erhöhen.
Im Bund und auch in den Ländern ab ende September wird man diese Angelegenheit mit den normalen Tariferhöhungen verknüpfen und diese notwendige Erhöhung mit der Besoldungserhöhung vermengen. Dann spart man sich das Geld, denn diese kommt nicht on top sondern wird vermengt und verrechnet und nimmt weiterhin für mehrere Monate eine verfassungswidrige Besoldung hin.
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Sehr niedrig dreistellig?
Ozymandias:
--- Zitat von: Prüfer SH am 30.03.2023 18:31 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 29.03.2023 14:02 ---Die Regelung dient allerdings dazu, dass der Staat auch die Familie, hier den Ehepartner des Beamten alimentiert.
In die andere Richtung geht es aber nicht (so einfach). Das ist auch bisher kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, sondern da sind im Sparzwang ein paar Synapsen durchgebrannt.
Eine Besoldung nach Ehepartner und nicht nach Amt wird weitere Fragen aufwerfen.
Das Thema Bürgergelderhöhung zum 01.01.2023 hat bislang noch kein Besoldungskreis richtig in Angriff genommen. Um das Mindestabstandsgebot wieder herzustellen, müsste man die Besoldung wohl durchgängig um einen sehr niedrigen dreistelligen Betrag erhöhen.
Im Bund und auch in den Ländern ab ende September wird man diese Angelegenheit mit den normalen Tariferhöhungen verknüpfen und diese notwendige Erhöhung mit der Besoldungserhöhung vermengen. Dann spart man sich das Geld, denn diese kommt nicht on top sondern wird vermengt und verrechnet und nimmt weiterhin für mehrere Monate eine verfassungswidrige Besoldung hin.
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Sehr niedrig dreistellig?
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4 Nasen mal ca. 40 Euro + 15%. Kinder bekommen etwas weniger, plus bisschen mehr Wohnkosten und was auch immer.
Kommt aber nicht extra, weil es in die spätere Erhöhung integriert und verrechnet werden wird.
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