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Erneute Erhöhung Bürgergeld / verfassungsgemäße Besoldung

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Casa:

--- Zitat ---Ich könnte mir gut vorstellen, dass die 15% gar nicht für alle gelten sollen. Das BVerfG legte diesen Wert ausschließlich für die untersten Besoldungsgruppen fest, eben vergleichbar mit einfachen Tätigkeiten. Daraus folgt, dass dieser Wert mit steigender Besoldungsgruppe ebenfalls zu steigen hat.

Aber wenn es bei 15 bleibt, müsste jedes Jahr erneut angepasst werden, weil man die 15 auf keinen Fall zu arg überschreiten möchte. Eben der Umgang, wie wir ihn gewohnt sind. Ich warte gespannt auf die Entscheidungen des BVerfG.
--- End quote ---

Die mindestens 15 % gelten für alle, egal ob A6 oder A13.

Der A6er wird mit Kindern aber deutlich schneller verfassungswidrig besoldet, als der A13er, weil die Grundbesoldung des A13er höher ist. Es gab aber auch schon Fälle, in denen wurde der A13er mit Kindern nicht mit ausreichend Abstand zur Grundsicherung besoldet.

Spannend wird die Frage, ob die Familienzuschläge für Kinder so hoch sein dürfen, dass ein A6er Stufe 2 mit 2 oder 3 Kindern, höher besoldet wird, als ein kinderloser A9er Stufe 2.
Aber auch, inwieweit Ortszuschläge verfassungskonform sind und ein A6er in einer teuren Wohngemeinde höher besoldet wird, als ein A8er in einer günstigen Gemeinde.

Die bisherigen Lösungen sind völlig unausgegoren. Einzig S-H hat einen annehmbaren Entwurf gefertigt, in dem das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt wird.


Was ich besonders kritisch sehe ist, dass der Gesetzgeber teilweise ein Grundsicherungsrecht für Beamte schafft und dass die Besoldungsgruppen durch Zuschläge keinen ausreichenden Abstand mehr haben.

Versuch:
SH ist doch nicht annehmbar!
Anrechnung des Gehaltes des Ehegatten geht gar nicht und wird nie dem BVG standhalten.

Ozymandias:

--- Zitat von: Prüfer SH am 28.03.2023 20:14 ---Ich könnte mir gut vorstellen, dass die 15% gar nicht für alle gelten sollen. Das BVerfG legte diesen Wert ausschließlich für die untersten Besoldungsgruppen fest, eben vergleichbar mit einfachen Tätigkeiten. Daraus folgt, dass dieser Wert mit steigender Besoldungsgruppe ebenfalls zu steigen hat.


--- End quote ---

Die 15% gelten für die unterste Besoldungsgruppe. Darauf aufbauend muss es eine Besoldungssystematik mit gewissen Abständen geben.

BW hat in den letzten 10 Jahren alles zwischen A2-A7 abgeschafft und auch noch diverse Stufen und versucht immer noch mit enormen Familienzuschlägen die verfassungsgemäße Besoldung in den untersten Stufen zu erreichen. Die Folge ist eine enorme Stauchung des Besoldungsgefüges:


20  Jahre später kommt die Einheitsbesoldung und jeder ist in A16.  :P

Die Anrechnung des Einkommens des Ehepartners in SH oder die Regelung in Bayern führt auch nicht zu einer angemessenen Alimentation. Die Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation kostet rund 20-30 Milliarden pro Jahr für alle 17 Besoldungskreise.

Bastel:

--- Zitat von: Casa am 28.03.2023 21:30 ---
--- Zitat ---Ich könnte mir gut vorstellen, dass die 15% gar nicht für alle gelten sollen. Das BVerfG legte diesen Wert ausschließlich für die untersten Besoldungsgruppen fest, eben vergleichbar mit einfachen Tätigkeiten. Daraus folgt, dass dieser Wert mit steigender Besoldungsgruppe ebenfalls zu steigen hat.

Aber wenn es bei 15 bleibt, müsste jedes Jahr erneut angepasst werden, weil man die 15 auf keinen Fall zu arg überschreiten möchte. Eben der Umgang, wie wir ihn gewohnt sind. Ich warte gespannt auf die Entscheidungen des BVerfG.
--- End quote ---

Die mindestens 15 % gelten für alle, egal ob A6 oder A13.

Der A6er wird mit Kindern aber deutlich schneller verfassungswidrig besoldet, als der A13er, weil die Grundbesoldung des A13er höher ist. Es gab aber auch schon Fälle, in denen wurde der A13er mit Kindern nicht mit ausreichend Abstand zur Grundsicherung besoldet.

Spannend wird die Frage, ob die Familienzuschläge für Kinder so hoch sein dürfen, dass ein A6er Stufe 2 mit 2 oder 3 Kindern, höher besoldet wird, als ein kinderloser A9er Stufe 2.
Aber auch, inwieweit Ortszuschläge verfassungskonform sind und ein A6er in einer teuren Wohngemeinde höher besoldet wird, als ein A8er in einer günstigen Gemeinde.

Die bisherigen Lösungen sind völlig unausgegoren. Einzig S-H hat einen annehmbaren Entwurf gefertigt, in dem das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt wird.


Was ich besonders kritisch sehe ist, dass der Gesetzgeber teilweise ein Grundsicherungsrecht für Beamte schafft und dass die Besoldungsgruppen durch Zuschläge keinen ausreichenden Abstand mehr haben.

--- End quote ---

Aus welcher Trollhöhle bist du den entlaufen? Keller des BMI?

Aloha:

--- Zitat von: Casa am 28.03.2023 21:30 ---Einzig S-H hat einen annehmbaren Entwurf gefertigt, in dem das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt wird.

--- End quote ---
Das ist wohl doch eher eine extreme Minderheitenmeinung  ;D

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