Ich habe den Schlichterspruch mal eben über die TV-V-Tabellen gejagt. Ergebnis: Zum März 2024, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Tabellen allein zum bis dahin aufgelaufenen Inflationsausgleich (Basis: Verbraucherpreisindex im Okotober 2020, dem Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses) um voraussichtlich (Annahme: Verbraucherpreisindex steigt von März 2023 bis zum März 2024 um 7%) 20,3 % erhöht werden müssten, schlagen die Schlichter eine Erhöhung zwischen 7,97 % (E15, Stufe 6) und 16,06 % (E1) vor. Lediglich in E1 wirkt der Mindestbetrag von 340 Euro.