Bei dem was Du angesprochen hast (und was viele hier umtreibt) geht es um die zweite Sache. Nämlich die Modalitäten, wie diese Gesamtsumme am Ende "aufgeteilt" wird. Und damit meine ich nicht die Aufteilung unter den EG-Gruppen, sondern die Verrechnung mit der Einmalzahlung und der verspäteten Tabellenerhöhung. Und was das angeht, bietet das Schlichtungsangebot für alle am Ende mehr als wenn es eine direkte Tabellenänderung zum 01.01.23 geben würde. Denn der zu verteilende Kuchen bleibt ja gleich. Zumindest wenn wir von der Arbeitshypothese ausgehen, dass man die AG an ihre Schmerz- und Verhandlungsgrenze gebracht hat.
Sagen wir es würde wirklich keine Einmalzahlung geben, dafür aber eine Tabellenerhöhung ab dem 01.01.23. Da würde es dann sowas geben wie ca. 4,9% in 2023 und 4% in 2024. Die Erhöhungen wären dann sofort wirksam. Erstmal toll oder? Aber jetzt kommt der Clou an der Sache. Diese Erhöhungen wären brutto. Bei 3000 EUR brutto pro Monat wären diese 4,9% dann 149 EUR - brutto. Netto verblieben dann davon... keine Ahnung - 85 EUR? Bei der aktuellen Variante des Schlichtungsvorschlages sind es hingegen 220 EUR netto.
Wie kommt es zu dieser Differenz? Nun, ganz einfach. Der Arbeitgeber ist bereit Summe X zu zahlen. Mittels der Scholzschen Einmalzahlung kann er dies bei bis zu 3000 EUR brutto für netto machen. Nimmt der AG diese Umwandlungsform nicht an, dann zahlt er die gleichen 3000 EUR auch an seine Arbeitnehmer. Aber eben dann als brutto. In diesem Zusammenhang profitiert der Arbeitnehmer davon, dass er mehr netto erhält für die gleichen Mittel, die der Arbeitgeber insgesamt bereit ist zu zahlen.
Nicht ganz richtig. Die 220 Euro müsstest du als Arbeitgeber-Butto ansetzen und das wären ca. 125 % des AN-Bruttos. Pi mal Daumen kämen also 88 Euro netto raus für einen "Eckarbeitnehmer". Also 132 Euro würden einfach verpuffen aus Ad-hoc-AN-Sicht.
Was viele vergessen, ist allerdings nicht nur der Wegfall der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch der Wegfall der Einzahlung in die VBL. Das wäre schon ein wenig mehr Auswirkung auf die spätere Rente.
Was viele ebenfalls vergessen, ist die 2023er Inflationsrate und die Systematik, dass man seinen Lohnzuwachs immer auf das vergangene Jahr als Vergleichsjahr bezieht. Wenn hier jetzt jmd. rechnet, er hätte 2023 und 2024 so und soviel Euro mehr auf dem Konto und sich für beide Jahre auf 2022 bezieht, ist das keine adäquate Betrachtungsweise. 2024 wird nämlich trotz weiterer Inflation von vielleicht 7 % bis dahin nicht merklich mehr, in vielen Fällen sogar weniger auf dem Konto landen als 2023.