Das einzige was daran stört ist, dass - insbesondere die Fach-und Führungselite > EG9a ja wissen müßte, dass die Gewerkschaften formal nicht für sie verhandeln können, wenn Sie nicht Mitglied sind. Dass sich die Gewerkschaften hier nicht deutlicher - auch ggü. den AGs- abgrenzen, sehe ich sehr ,sehr kritisch, kann damit aber intern bislang nicht punkten.
Nur blöd das Verdi es doch selbst so verkauft, weil sie eben genau wissen, dass sie die tarifliche Verhandlungshoheit haben. Dann sollen sie doch die EG Tabelle dritteln und Tarif und Ergebnisse nur noch für die unteren 2/3 ausführen. Dann wird sich schon sehr schnell ein Organisationsgrad bei einer anderen Gewerkschaft finden, die mit Kusshand ihre Ergebnisse für die höheren EGs durchführt. Bzw. Angestellten in diesen Bereichen können dann auch tatsächlich endlich selber mit ihren AG in die Verhandlung eintreten, da alles oberhalb von EG10 dann ja AT Verträge sind. Dann wird es auch kein Problem mehr offene Stellen zu besetzen, da auch den AG nicht mehr die Hände durch das Tarifgefüge gebunden sind.
Denn merkwürdigerweise haben wir noch zu keinem Zeitpunkt einen Bewerbermangel, auch nicht qualitativ, bei EGs bis 9 / 10 gemerkt. Alles darüber schreiben wir über Monate vergebens aus, weil wir monetär nicht konkurrieren können.
Die restlichen Kosten für Nichtmitglieder sind doch freiwillige Leistungen der AGs, zu denen sie überhaupt nicht verpflichtet sind. Mit der freiwlligen Übertragung bringen Sie sich kostentechnisch in eine selbst gewählte Bedrouille, die sie selber verantworten müssen und nicht die Gewerkschaften.
Und da irrst du. Wir sind als AG verpflichtet den Tarifvertrag auf alle anzuwenden. Da sind wir auch nicht die Einzigen.
Und jetzt zurük zu den " begrenzten Möglichkeiten des eigenen Verhandlungsspielraums gegenüber einem Arbeitgeber". Begrenzung mache ich selber wenn ich - gerade als als Nichtorganisierter - meinen AG nicht unter Druck setze und ihm mit Wechsel drohe, wenn er meine Forderunegn nicht erfüllt. Oder Variante 2: ich tausche weiche Faktoren gegen Einkommensverluste, was ja auch in Ordnung st.
Und auch da irrst du. Ein AG welcher dazu verpflichtet ist den Tarif gleichermaßen anzuwenden gibt dem AN keine Möglichkeit zur selbstbestimmten Verhandlung. Finde ich sehr kurios, dass dir das nicht geläufig ist. Da kann der AN dann auch Druck ausüben wir er möchte. Eingruppiert wirst du nach den allgemeinen oder speziellen Tätigkeitsmerkmalen die deiner nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeit entsprechen. Da kannst du auch einen Kopfstand machen, einen Ring durch die Nase ziehen, ein Klavier dran aufhängen und den Flohwalzer spielen. Rechtlich gibt es keinen Spielraum. Auch nicht für Druck. Die Lachnummer der Fachkräftezulage ist das einzige Werkzeug das den AG an die Hand gegeben wurde.
Aber was m.E. nicht geht; man will alle weiche Faktoren und will aber aber das gleiche Geld wie in der PW. Und wenn das nicht funktioniert, macht man einfach die Gewerkschaften dafür verantwortlich, um sein eigenes Versagen zu kaschieren, Und begründet wird das damit, dass man ja wohl noch Kritik üben darf.
AG dürfen nicht zwischen organisierten und nicht organisierten AN unterscheiden. Insofern ja. Die Gewerkschaft ist verantwortlich. Sie will die Verantwortung für das obere Drittel nicht abgeben und brüstet sich regelmäßig mit Phrasen, dass für alle AN im öffentlichen Dienst verhandelt wird.
zu1.) Es kann jederzeit eine Spartengewerkchaft gegründet werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Belange einzelner Gruppen nicht aureichend vertreten werden. Und wenn man die Beiträge hier so liest, werden de Gerichte sofort pro Spartengewerkschaft entscheiden- warum tun Sie es nicht ??
zu 2.) Wenn die vka Ihre Mitglieder verpflichtet, die Tarifergebnisse auch auf Nichtorgansierte zu übertragen, ist es dennoch freillig und keine Verpflichtung. Lesen Sie doch mal nach, wie Arbeitsgerichte entscheiden, wenn Nichtorganisierte Tarife einfordern. Unabhängig davon- was könnten die AGs wohl dazu bringen, die Tarifergebnisse auf alle zu übertragen ?
zu3) Sie verstehen hier nicht den Begriff der Verhandlung nicht- macht aber nichts. Wenn der AG sagt, dass er nicht über den Rahmen des Tarifvertrages hinausgehen kann- OK. Dann kann ich aber androhen, zu kündigen. Das ist Verhandlung!!! Dann wird der AG prüfen, ob er auf einzelne Mitarbeiter angewiesen ist oder auch eben nicht Und auf ca. 95% der Nichtorgansierten, die mit Kündigung drohen würden, sind die AGs nicht angewiesen und würden sie ziehen lassen. Ob das klug ist, ist eine andere Sache.