Wusstest du, dass in Deutschland gleiches Geld für gleiche Arbeit gilt? Nein? Dann hast du jetzt wieder etwas gelernt. Bitte schön. Gern geschehen. Auf Wiedersehen!
Rechtsgrundlage?
Art. 157 Abs. 1 AEUV, § 3 EntgTranspG, § 7 EntgTranspG bedingt auch § 1 AGG über § 22 AGG mit Nachweispflicht des AG
Im Übrigen wurde erst im Februar höchstrichterlich ausgehandelt, dass selbst dann gleiches Gehalt zu Zahlen ist wenn ein anderer Mitarbeiter bei gleicher Qualifikation einfach nur deswegen mehr Geld bekommt weil er mehr Verhandlungsgeschick bewiesen hat.
Die genannten Normen verbieten eine Ungleichbehandlung ausschließlich wegen des Geschlechts, ebenso das von dir gemeinte Urteil. Daraus abzuleiten, es gelte generell „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ und dies träfe bei einer Bezahlung nach Gewerkschaftszugehörigkeit zu, ist abwegig.
Du musst an deinem Textverständnis arbeiten. Aber Schlüsse aus Zusammenhänge ziehen ist nicht jedermanns Sache. https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/entgeltgleichheit-von-maennern-und-frauen/ Ferner weiß der AG nicht ob jemand in einer Gewerkschaft Mitglied ist oder nicht. Da in den Arbeitsverträgen des öffentlichen Dienstes die Anwendung des Tarifvertrages zugesichert wird ist auch eine Nachfrage nach Mitgliedschaften aufgrund fehlender Sachgründe unzulässig.
Dein Einwand fällt auf dich zurück, da die Pressemitteilung des BAG genau wie der Beschluss selbst lediglich und ausschließlich auf die Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts abzielt.
Woraus schließt du, dass Frauen zum aktuellen Höchstgehalt gleichziehen "dürfen" auch wenn dieses auf persönlicher Verhandlungsleistung und nicht auf Missachtung § 1 AGG basiert, Männer dann aber nicht? Warum stellst du in Abrede, dass Mann und Frau bei gleicher Qualifikation gleich bezahlt werden müssen?
Wo hätte ich dies geschrieben? Wenn du den Beschluss des BAG 8 AZR 450/21 verstanden hättest, wäre dir klar, dass das Gericht ausschließlich deshalb so entschieden hat, weil der Arbeitgeber die geschlechtsbedingte Ungleichbehandlung nicht widerlegen konnte.
Der von dir behauptete Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ wird in vielfacher Weise durch die gerichtlich bestätigte Praxis ungleicher Bezahlung aus anderen Gründen widerlegt. Als Beispiel mag dir dienen, dass in Jobcentern zwei Tarifverträge und zwei Beamtengesetze zur Anwendung kommen, sodass es innerhalb eines einzigen Büros bei identischen Tätigkeiten zu vier unterschiedlichen Bezahlungen kommen kann. Das wäre kaum seit 18 Jahren möglich, gäbe es einen wie den von dir erfundenen Grundsatz.