Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II

<< < (836/912) > >>

SusiE:
die Verdi-Jugend will am Montag die „Verhandlungen reflektieren“ die gehen scheinbar auch von einem Ergebnis aus

Opa:
Dein Einwand ist genau so unzutreffend, wie deine Rechtsauffassung.
Der Arbeitgeber hätte lediglich den ihm obliegenden Nachweis führen müssen, dass die Klägerin nicht aufgrund ihres Geschlechts weniger Gehalt bekam, als ihr Kollege. Allerdings konnte er dies nur behaupten, jedoch nicht beweisen. Mit einer entsprechenden Dokumentation der Gehaltsverhandlung und der entscheidungserheblichen Kriterien hätte er das Verfahren gewonnen.

xirot:

--- Zitat von: Opa am 22.04.2023 10:10 ---Dein Einwand ist genau so unzutreffend, wie deine Rechtsauffassung.
Der Arbeitgeber hätte lediglich den ihm obliegenden Nachweis führen müssen, dass die Klägerin nicht aufgrund ihres Geschlechts weniger Gehalt bekam, als ihr Kollege. Allerdings konnte er dies nur behaupten, jedoch nicht beweisen. Mit einer entsprechenden Dokumentation der Gehaltsverhandlung und der entscheidungserheblichen Kriterien hätte er das Verfahren gewonnen.

--- End quote ---

Genau, wie du richtig sagst kann man nur unterschiedlich bezahlt werden wenn man unterschiedliche Qualifikationen hat. Danke für die Bestätigung.

Opa:
Auch das habe ich nicht geschrieben. Vielmehr habe ich weiter oben konkrete Beispiele angeführt, in denen völlig andere Gründe als die Qualifikation zu einer unterschiedlichen Bezahlung derselben Arbeit führen dürfen.
Das Geschlechterthema hast du selbst eingebracht, indem du Grundlagen genannt hast, die ausschließlich mit dem Geschlecht zu tun haben.

JohannisBeer:
Die Qualifikationen sind unbeachtlich.
Entscheidend für die EG ist die auszuübende Tätigkeit.


Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version