https://www.stern.de/politik/deutschland/tarife--tarifverhandlungen-fuer-oeffentlichen-dienst-dauern-an-33399000.html
Die finanzschwachen Kommunen nicht nur in Ost-, sondern auch in Westdeutschland sehen den Vorschlag der Schlichter skeptisch.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_132_71137.html
Kommunen erzielen trotz deutlich höherer Ausgaben Überschuss von 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2022
Was nun??
Ist halt nicht jede Kommune mit genug Gewerbe gesegnet gibt auch reine Wohnkummunen wo viele Pendler wohnen da sieht es finanziell mau aus… ist halt unfair verteilt. Deswegen gibt es z.b. in Sindelfingen Zebrastreifen aus weißem Marmor und wo anders sind sie kaum noch zu erkennen…
Das Entscheidende ist nicht nur die Steuerkraft oder das absolute Realsteueraufkommen in der einzelnen Kommune, sondern vor allem auch die Ausgestaltung des jeweiligen Länderfinanzausgleichs. Da Sindelfingen angesprochen wurde, hier ein kurzes Aufzeigen für BW im Vergleich zu RLP, weil das ein Nachbarland zu BW und gleichzeitig ein kommunales "Armenhaus" ist.
Beispiel:
In Baden-Württemberg gehen schon seit Jahrzehnten 23 % des Großteils des Steueraufkommens des Landes in den kommunalen Finanzausgleich (§ 1 Abs. 1 Nr.1 FAG BW). In RLP waren es über Jahrzehnte lediglich rund 21 %. Nach dem Urteil des VerfGH ist es jetzt zwar etwas mehr geworden, aber immer noch deutlich weniger als in BW.
Zusätzlich werden aber in RLP deutlich mehr Aufgaben aus dem kommunalen Finanzausgleich gedeckt, sodass unter dem Strich den Kommunen aus dem vertikalen Finanzausgleich deutlich weniger allgemeine Deckungsmittel verbleiben.
Da im vertikalen Finanzausgleich in BW den Kommunen mehr zugeteilt wird, können dann auch gleichzeitig mehr Anteile vom Realsteueraufkommen bei den einzelnen hebeberechtigen Kommunen verbleiben. Das bedeutet konkret, dass lediglich 195 bzw. 185 Hebesatzpunkte bei der Grundsteuer bzw. 290 Hebesatzpunkte bei der Gewerbesteuer in die Berechnung der Steuerkraftmesszahl der jeweiligen Kommune und somit in den horizontalen Finanzausgleich einbezogen werden während es in RLP bei der Grundsteuer 345 bzw. 465 Punkte sowie 380 Hebesatzpunkte bei der Gewerbesteuer sind.
Trotz dass in der Berechnung der Steuerkraftmesszahl und somit auch in die Umlagegrundlage z.B. für die Kreisumlagen in RLP mehr Anteile der Realsteuern der Gemeinden einbezogen werden, benötigen diese trotzdem Kreisumlagesätze von im Schnitt rund 45 Punkten während es in BW lediglich rund 30 Punkte sind. Das zeigt dann eben auch, dass es im vertikalen Teil des Finanzausgleiches erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, vor allem bei den Zuweisungen für die Finanzierung der Soziallasten.
Daher geht es zum einen zu kurz immer nur auf die vorhandene oder fehlende Wirtschaftskraft in den einzelnen Kommunen zu verweisen, oder auch, dass der Bund den Kommunen mehr Geld geben muss. Nein ganz entscheidend für die wirtschaftliche Solidität der Kommunen ist die Gesetzgebung bzgl. des Finanzausgleichs im jeweiligen Bundesland. Die Bundesländern sind daher in erheblichem Umfang Schuld an den finanziellen Problemen ihrer Kommunen.