Es gibt kein Äquivalent zwischen dem "höheren Dienst" im Beamtenrecht und einer E11 im Tarifrecht.
Das gibt es organisatorisch sehr wohl. Beispiel: Im Ordnungsplan/Funktionskennzeichen innerhalb meiner Behörde ist genau erkennbar, wer im (vergleichbaren) mD (dreistellig), gD (2-stellig) oder hD (1-stellig) fungiert. Das Tarifrecht sieht diese Gruppierungen natürlich so nicht vor, in der Praxis aber unvermeidlich.
Weiteres Beispiel: Teilnahme an bestimmten Besprechungen, "Runden", an denen z.B. mD NICHT teilnimmt. Das gilt analog 1:1 für Tarifler.