Autor Thema: Wechsel der Dienstelle  (Read 826 times)

Mister Fish

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Wechsel der Dienstelle
« am: 29.03.2023 07:56 »
Hallo und danke für die Aufnahme :) hier.

Jetzt zu meiner Frage.
Diese lautet,
ich war bei der Polizei als Rbe beschäftigt und habe den Dienstort gewechselt im TV-l.
Die Eingruppierung war bei der Polizei in EG6 stufe 4 wo ich jetzt bin ist die gleiche Stelle in EG7 eingestuft.
Nach Rücksprache mit der Personalstelle in der Neuen Behörde soll die Anpassung erst nach der Einarbeitung passieren.
Ist das so richtig?
Steht mir eine Ausgleichzahlung zu für diese Zeit?
nach Rücksprache mit dem Personalbeamten währe das so richtig  >:(
Und man sollte es so geschehen lassen.
Ich finde da ist was faul dran.
Aber ich lasse mich gerne auch Überzeugen von euren erfahrungen. ;)
ich freue mich auf eure Benachrichtigung wen es geht mit den richtigen § und absetzte usw. wenn man im Gespräch tritt mit den Beamten brauch man ja immer alles schriftlich  :o :o :o sonst nehmen die einen ja nicht für ernst ;D

habt einen schönen Tag

E15TVL

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Antw:Wechsel der Dienstelle
« Antwort #1 am: 29.03.2023 08:10 »
Kann man so machen, wenn man die Tätigkeiten erst einmal nur vorübergehend überträgt. Eine Zulage steht rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung zu. Der einschlägige Paragraph ist § 14 TV-L.

FearOfTheDuck

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Antw:Wechsel der Dienstelle
« Antwort #2 am: 29.03.2023 08:16 »
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Das heißt in deinem Fall entweder wie E15TVL schrieb oder: Wenn sie dir für die Zeit der Einarbeitung weniger zahlen wollen, übertragen sie dir entsprechend noch nicht alle Aufgaben, so dass die Tätigkeit EGx-1 ergibt.

Wenn die Personalstelle das "nur so" sagt, um anfangs Geld zu sparen, dir also die Tätigkeiten komplett überträgt, und es wäre tatsächlich die EG 7, könntest du irgendwann die korrekte Bezahlung einfordern.

Allerdings kann sich sowohl die alte als auch die neue Personalstelle bei der Eingruppierung geirrt haben.

MoinMoin

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Antw:Wechsel der Dienstelle
« Antwort #3 am: 29.03.2023 08:46 »
Ich würde folgenden Weg gehen.
Du wartest ab wann sie wie dir mitteilen, dass du ab sofort in der EG7 eingruppiert bist.
(und womöglich als Begründung schreiben Einarbeitung vorbei).
Das muss dann natürlich mit einer Änderung der auszuübenden Tätigkeiten einhergehen.
Sollte sie dir keine geänderten Tätigkeiten übertragen, dann forderst du das Entgelt der EG7 ab Monat 1 rückwirkend und weist die Beamten darauf hin, dass sie offensichtlich einen Eingruppierungsirrtum unterlagen.