Hallo und danke für die Aufnahme
hier.
Jetzt zu meiner Frage.
Diese lautet,
ich war bei der Polizei als Rbe beschäftigt und habe den Dienstort gewechselt im TV-l.
Die Eingruppierung war bei der Polizei in EG6 stufe 4 wo ich jetzt bin ist die gleiche Stelle in EG7 eingestuft.
Nach Rücksprache mit der Personalstelle in der Neuen Behörde soll die Anpassung erst nach der Einarbeitung passieren.
Ist das so richtig?
Steht mir eine Ausgleichzahlung zu für diese Zeit?
nach Rücksprache mit dem Personalbeamten währe das so richtig
Und man sollte es so geschehen lassen.
Ich finde da ist was faul dran.
Aber ich lasse mich gerne auch Überzeugen von euren erfahrungen.
ich freue mich auf eure Benachrichtigung wen es geht mit den richtigen § und absetzte usw. wenn man im Gespräch tritt mit den Beamten brauch man ja immer alles schriftlich
sonst nehmen die einen ja nicht für ernst
habt einen schönen Tag