Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung TVÖD und IT
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 03.04.2023 13:18 ---
--- Zitat von: RsQ am 03.04.2023 13:17 ---
--- Zitat von: My3yes am 03.04.2023 13:09 ---Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
--- End quote ---
Hmm, müsste nicht jede beliebige (zu den Aufgaben passende) EG möglich sein? Wenn eine Bewertung des Aufgabenspektrums eine EG 12 ergäbe und Ausbildungspflicht gilt, gäbe es dann eben EG 11. Aber zu sagen "Mehr als EG 9a geht nicht" klingt irgendwie nicht richtig.
--- End quote ---
gibt es im speziellen Teil eine Ausbildungspflicht?
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Nein!
Organisator:
--- Zitat von: infraMax am 03.04.2023 14:29 ---Welcher spezielle Teil? Es gibt nur einen "Allgemeinen Teil" und einen "Besonderen Teil".
Der allgemeine Teil ist unterteilt in "allgemeine" und "spezielle Tätigkeitsmerkmale". Bei den speziellen Tätigkeitsmerkmalen finden sich die Beschäftigten der Informations- und Kommunikationstechnik wieder.
Dort wiederum geht es, wie bereits erwähnt, bis zur EG13 ohne jegliche Ausbildung.
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Sorry, falsches Wording. Ich meinte den besonderen Teil.
Dann mal schauen, was des TEs AG zu den behaupteten gesetzlichen Grundlagen sagt.
MoinMoin:
--- Zitat von: My3yes am 03.04.2023 13:09 ---Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
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und wer macht bis dahin die Arbeit?
My3yes:
--- Zitat von: RsQ am 03.04.2023 13:17 ---
--- Zitat von: My3yes am 03.04.2023 13:09 ---Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
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Hmm, müsste nicht jede beliebige (zu den Aufgaben passende) EG möglich sein? Wenn eine Bewertung des Aufgabenspektrums eine EG 12 ergäbe und Ausbildungspflicht gilt, gäbe es dann eben EG 11. Aber zu sagen "Mehr als EG 9a geht nicht" klingt irgendwie nicht richtig.
Ach ja:
--- Zitat von: My3yes ---Ausbildung: Industriekaufmann
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ist doch nicht "ungelernt"?
--- End quote ---
Ja, wird alles nicht anerkannt. Weder für meine Kämmerei Tätigkeit, noch für die IT. Grundsätzlich werde ich aktuell immer vertröstet und auf eine Weiterbildung etc. verwiesen um eine höhere Gruppierung zu ermöglichen.
--- Zitat von: MoinMoin am 03.04.2023 15:03 ---
--- Zitat von: My3yes am 03.04.2023 13:09 ---Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
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und wer macht bis dahin die Arbeit?
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Ich natürlich. Arbeit läuft ja..
Ich werde jetzt die Stellenbeschreibung ausarbeiten, vorlegen und Druck machen. Generell habe ich der Personalstelle jetzt die Entgeltordnung, Kommentare und Prüfungsverband-Stellenbewertung IT vorgelegt. Dies wird jetzt geprüft. Ich bin gespannt. Sehe aber wenig Hoffnung, da scheinbar echt viele Defizite bzgl. Wissensstand vorliegen. Zu meinem letzten Gespräch hatte die Personalstelle auch keinerlei Unterlagen bzgl. IT rausgesucht. Bei einer Prüfung wären doch die o.g. Möglichkeiten sofort auch der Personalstelle aufgefallen.
Organisator:
--- Zitat von: My3yes am 04.04.2023 12:05 ---
--- Zitat von: RsQ am 03.04.2023 13:17 ---
--- Zitat von: My3yes am 03.04.2023 13:09 ---Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
--- End quote ---
Hmm, müsste nicht jede beliebige (zu den Aufgaben passende) EG möglich sein? Wenn eine Bewertung des Aufgabenspektrums eine EG 12 ergäbe und Ausbildungspflicht gilt, gäbe es dann eben EG 11. Aber zu sagen "Mehr als EG 9a geht nicht" klingt irgendwie nicht richtig.
Ach ja:
--- Zitat von: My3yes ---Ausbildung: Industriekaufmann
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ist doch nicht "ungelernt"?
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Ja, wird alles nicht anerkannt. Weder für meine Kämmerei Tätigkeit, noch für die IT. Grundsätzlich werde ich aktuell immer vertröstet und auf eine Weiterbildung etc. verwiesen um eine höhere Gruppierung zu ermöglichen.
--- Zitat von: MoinMoin am 03.04.2023 15:03 ---
--- Zitat von: My3yes am 03.04.2023 13:09 ---Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
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und wer macht bis dahin die Arbeit?
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Ich natürlich. Arbeit läuft ja..
Ich werde jetzt die Stellenbeschreibung ausarbeiten, vorlegen und Druck machen. Generell habe ich der Personalstelle jetzt die Entgeltordnung, Kommentare und Prüfungsverband-Stellenbewertung IT vorgelegt. Dies wird jetzt geprüft. Ich bin gespannt. Sehe aber wenig Hoffnung, da scheinbar echt viele Defizite bzgl. Wissensstand vorliegen. Zu meinem letzten Gespräch hatte die Personalstelle auch keinerlei Unterlagen bzgl. IT rausgesucht. Bei einer Prüfung wären doch die o.g. Möglichkeiten sofort auch der Personalstelle aufgefallen.
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Für die Eingruppierung ist dein Wissensstand egal. Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten übertragen werden sollen und ggf. welcher Wissensstand dafür erforderlich ist.
Ansonsten ist eine bestimmte Ausbildung keine Voraussetzung (in der Person) für die Übertragung von IT-Tätigkeiten im Bereich der Kommunen. Daher:
--- Zitat von: Organisator am 03.04.2023 13:15 ---Dann würde ich mir diese "Gesetzliche Vorgabe usw." mal zeigen lassen. Habe nämlich Zweifel, dass es sowas gibt.
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Allenfalls kann der AG nach eigenem Ermessen bestimmen, welche Bildungsvoraussetzungen er für bestimmte Aufgaben als notwendig erachtet, kann dann aber dir entsprechende Tätigkeiten im Zweifel nicht übertragen, wenn diese Ausbildung nicht vorliegt.
Ein Vorgehen im Sinne von: Der AG überträgt Tätigkeiten, verweigert aber mit Hinweis auf eine fehlende Ausbildung die entsprechende Bezahlung ist tarifwidrig.
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