Autor Thema: Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?  (Read 1555 times)

Mike12345

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage:
Meine Tätigkeit hat sich auf das Niveau von EG11 erhöht, die Tätigkeitsbeschreibung ist angepasst. Jetzt wurde mir gesagt, das ich diese Tätigkeit min 6 Jahre ausüben muss um in die EG11 zu kommen, solange muss ich in EG9b bleiben, stimmt das?
Ich muss dazu sagen, das ich nur Meister (Meister=Bachelor gleichgestellt?) bin und keinen Hochschulabschluss habe, allerdings habe ich mich die letzten 20 Jahre dementsprechend weitergebildet.

Über eine Info würde ich mich freuen, da ich über die 6 Jahre nirgends was lese.
 

Coffee86

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 132
Antw:Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?
« Antwort #1 am: 31.03.2023 07:06 »
Nein man ist anhand seiner Tätigkeit eingruppiert, nicht anhand seines Abschlusses. In welchem Teil der EGO bist du denn eingruppiert? Wenn der Meistertitel in dem Fall nicht ausreichend wäre, würde dies nur zur Eingruppierung in der E10 münden, nicht aber in einer E9b und gleich gar nicht hat man eine Wartezeit von 6 Jahren. Es gibt immer mal hausinterne Vorgehen was ich so mitbekommen habe - aber die E9b wäre hier mMn nicht richtig.

Mike12345

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?
« Antwort #2 am: 31.03.2023 07:17 »
Hallo coffee86,

danke für deine Info!
ich bin im TV-L EG9b (BW).
Ja die Wartezeit von 6 Jahren hat mich auch stutzig gemacht, allerdings bin ich ja schon froh, dass sie mich hochstufen, nur die Personalabteilung (evtl. Hausintern) gab halt die 6 Jahre vor...
Keine Ahnung ob ich da überhaupt was sagen soll oder mal den Personalrat frage.

Gruß

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,535
Antw:Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?
« Antwort #3 am: 31.03.2023 07:39 »
Du kannst natürlich den Personalrat fragen. Ansonsten musst du dir die Frage stellen: Spiele ich das Spiel mit, um dann später die EG11 safe zu haben (sofern die Personalabteilung dann dabei bleibt) oder nicht?

Diese 6 Jahre Wartezeit sind nämlich absoluter Quatsch. Hausintern spielt keine Rolle, solange tarifkonform gehandelt werden soll.

Coffee86

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 132
Antw:Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?
« Antwort #4 am: 31.03.2023 07:49 »
Hallo coffee86,

danke für deine Info!
ich bin im TV-L EG9b (BW).
Ja die Wartezeit von 6 Jahren hat mich auch stutzig gemacht, allerdings bin ich ja schon froh, dass sie mich hochstufen, nur die Personalabteilung (evtl. Hausintern) gab halt die 6 Jahre vor...
Keine Ahnung ob ich da überhaupt was sagen soll oder mal den Personalrat frage.

Gruß

Ich meinte Teil der Entgeltordnung im TV-L. Da kann man dann auch erkennen, ob man etwaig die Anforderung nicht erfüllt und somit eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert werden müsste. Aber so oder so - E10 wäre das Minimum und 6 Jahre Wartezeit drücken manche Personalabteilungen gerne durch (bei uns gab es das auch mal mit 3 Jahren), aber man kann auch gerne mal nach der Rechtsgrundlage fragen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,534
Antw:Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?
« Antwort #5 am: 31.03.2023 07:50 »
Die 6 Jahre Wartezeit sind wahrscheinlich darin begründet, dass die Personaler meinen, erst dann können sie dich als sonstigen Beschäftigten ansehen.
Allerdings ist es Quatsch dann dir nur die 9b zu geben, da bei fehlender Voraussetzung in der Person in Teil I und Teil II der EGO man eine EG niedriger eingestuft ist.
Das wäre EG10 logischerweise.


Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 893
Antw:Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?
« Antwort #6 am: 31.03.2023 08:22 »
Vielleicht gibt sich dein Arbeitgeber diese Selbstbeschränkung, dass eine Anerkennung als sonstiger Beschäftigter eine Vorlaufzeit von 6 Jahren benötigt. Die Rechtsprechung geht meines Wissens nach eher von 3 Jahren aus.

Ich würde mich darauf nicht einlassen, wenn es dumm läuft gehst Du so zu Gunsten des Arbeitgebers viele Jahre in Vorleistung und am Ende lässt man dich im Regen stehen. Eine Option wäre natürlich, sich die Aufgaben tatsächlich schriftlich zuweisen zu lassen und dann zeitnah eine Eingruppierungsfeststellungsklage loszutreten.

Wenn dein Arbeitgeber aber nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird er die nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten so anpassen, dass vor Gericht im Streitfall doch keine E11 Eingruppierung dabei heraus kommt.


Mike12345

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?
« Antwort #7 am: 31.03.2023 08:33 »
Morgen,

Danke an alle für eure Info!
Ja ob ich über den Personalrat gehe, bin ich noch am überlegen da ich ja gerne die EG11 hätte aber immer alles akzeptieren und warten… immerhin mach ich auch die Tätigkeit.
Die Frage nach der Rechtsgrundlage werde ich aber mit Sicherheit stellen.

Gruß

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,534
Antw:Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?
« Antwort #8 am: 31.03.2023 10:59 »
Vielleicht gibt sich dein Arbeitgeber diese Selbstbeschränkung, dass eine Anerkennung als sonstiger Beschäftigter eine Vorlaufzeit von 6 Jahren benötigt. Die Rechtsprechung geht meines Wissens nach eher von 3 Jahren aus.

Die Hürden als sB vor Gericht anerkannt zu werden sind doch relativ hoch, dachte ich bisher.

oder um mit Spidschen Worten zu sprechen:
Man ist sB oder man ist es nicht, man wird es aber niemals rein durch Zeitablauf.
Man braucht die Fähigkeiten und Erfahrungen (letzteres kann durch Zeitablauf erarbeitet werden, ersteres nicht)
Zitat
Ich würde mich darauf nicht einlassen, wenn es dumm läuft gehst Du so zu Gunsten des Arbeitgebers viele Jahre in Vorleistung und am Ende lässt man dich im Regen stehen. Eine Option wäre natürlich, sich die Aufgaben tatsächlich schriftlich zuweisen zu lassen und dann zeitnah eine Eingruppierungsfeststellungsklage loszutreten.
Wie gesagt, die Darlegung nachzuweisen dass man sB ist dürfte nicht so einfach sein.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=6#:~:text=2.1%20Sonstige%20Besch%C3%A4ftigte%20%E2%80%93%20Definition6,ihrer%20Erfahrungen%20entsprechende%20T%C3%A4tigkeiten%20aus%C3%BCben%E2%80%9C.


FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,535
Antw:Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?
« Antwort #9 am: 31.03.2023 11:07 »
Immer vorausgesetzt, der AG liegt mit seiner Rechtsmeinung EG11 überhaupt richtig.

Mike12345

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?
« Antwort #10 am: 31.03.2023 13:54 »
Vielleicht gibt sich dein Arbeitgeber diese Selbstbeschränkung, dass eine Anerkennung als sonstiger Beschäftigter eine Vorlaufzeit von 6 Jahren benötigt. Die Rechtsprechung geht meines Wissens nach eher von 3 Jahren aus.

Die Hürden als sB vor Gericht anerkannt zu werden sind doch relativ hoch, dachte ich bisher.

oder um mit Spidschen Worten zu sprechen:
Man ist sB oder man ist es nicht, man wird es aber niemals rein durch Zeitablauf.
Man braucht die Fähigkeiten und Erfahrungen (letzteres kann durch Zeitablauf erarbeitet werden, ersteres nicht)
Zitat
Ich würde mich darauf nicht einlassen, wenn es dumm läuft gehst Du so zu Gunsten des Arbeitgebers viele Jahre in Vorleistung und am Ende lässt man dich im Regen stehen. Eine Option wäre natürlich, sich die Aufgaben tatsächlich schriftlich zuweisen zu lassen und dann zeitnah eine Eingruppierungsfeststellungsklage loszutreten.
Wie gesagt, die Darlegung nachzuweisen dass man sB ist dürfte nicht so einfach sein.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=6#:~:text=2.1%20Sonstige%20Besch%C3%A4ftigte%20%E2%80%93%20Definition6,ihrer%20Erfahrungen%20entsprechende%20T%C3%A4tigkeiten%20aus%C3%BCben%E2%80%9C.

Danke das ist sehr hilfreich!