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E9a mit 50 % = Midijob?

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oliman:
Bestimmt wurde das Thema hier schon einmal erörtert. Ich frage mich seit geraumer Zeit, ob es im Öffentlichen Dienst genauso die Verdienstgrenze von 2.000 Euro brutto für den Midijob gibt? Also genauer gefragt, wenn ich demnächst die E9a mit 50 % Arbeitszeit erhalte, habe ich dann weniger Abzüge laut Midijob? Oder gelten die Tariftabellen, die aber die Midijobgrenze nicht berücksichtigen?

ISN:
Die Midijobregelungen gelten auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Ein Midijob setzt voraus, dass das durchschnittliche monatliche SV- Brutto nicht mehr als 2000 EUR beträgt. Maßgebend ist nicht das Bruttogehalt, sondern das SV- Brutto, und zwar einschließlich  anteiliger Jahressonderzahlung (SV-EGA).

oliman:
Danke. Das ist gut. Warum bilden aber die Entgelttabellen diesen Umstand nicht ab, sondern berechnen das "normale" netto vom brutto?

ISN:
Wenn du den Entgeltrechner meinst, irrst du dich. Der weist das sozialversicherungspflichtige Brutto aus. Wenn du den Jahresbetrag durch 12 teilst, siehst du, ob die Grenze von 2000 EUR überschritten wird. Bei EG 9a Stufe 1 mit 50 % Teilzeit wäre die Grenze nicht überschritten.

oliman:
Das stimmt, aber der Nettobetrag stimmt nicht.

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