Bestimmt wurde das Thema hier schon einmal erörtert. Ich frage mich seit geraumer Zeit, ob es im Öffentlichen Dienst genauso die Verdienstgrenze von 2.000 Euro brutto für den Midijob gibt? Also genauer gefragt, wenn ich demnächst die E9a mit 50 % Arbeitszeit erhalte, habe ich dann weniger Abzüge laut Midijob? Oder gelten die Tariftabellen, die aber die Midijobgrenze nicht berücksichtigen?