Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?
Mike12345:
--- Zitat von: MoinMoin am 31.03.2023 10:59 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 31.03.2023 08:22 ---Vielleicht gibt sich dein Arbeitgeber diese Selbstbeschränkung, dass eine Anerkennung als sonstiger Beschäftigter eine Vorlaufzeit von 6 Jahren benötigt. Die Rechtsprechung geht meines Wissens nach eher von 3 Jahren aus.
--- End quote ---
Die Hürden als sB vor Gericht anerkannt zu werden sind doch relativ hoch, dachte ich bisher.
oder um mit Spidschen Worten zu sprechen:
Man ist sB oder man ist es nicht, man wird es aber niemals rein durch Zeitablauf.
Man braucht die Fähigkeiten und Erfahrungen (letzteres kann durch Zeitablauf erarbeitet werden, ersteres nicht)
--- Zitat ---Ich würde mich darauf nicht einlassen, wenn es dumm läuft gehst Du so zu Gunsten des Arbeitgebers viele Jahre in Vorleistung und am Ende lässt man dich im Regen stehen. Eine Option wäre natürlich, sich die Aufgaben tatsächlich schriftlich zuweisen zu lassen und dann zeitnah eine Eingruppierungsfeststellungsklage loszutreten.
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Wie gesagt, die Darlegung nachzuweisen dass man sB ist dürfte nicht so einfach sein.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=6#:~:text=2.1%20Sonstige%20Besch%C3%A4ftigte%20%E2%80%93%20Definition6,ihrer%20Erfahrungen%20entsprechende%20T%C3%A4tigkeiten%20aus%C3%BCben%E2%80%9C.
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Danke das ist sehr hilfreich!
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