Bei einem Aufstieg vom nichttechnischen m.D. in den nichttechnischen g.D gehen keine Erfahrungsstufen verloren.Wie sähe dass aus, wenn ich vom nichttechnischen m.D. A9 durch ein privat erworbenes Bachelor Studium eine Stelle im technischen g.D A9 oder A10 erhalten würde?Gehen mir dann die Erfahrungsstufen verloren? Ist das Ganze einheitlich geregelt? Wo? Oder sind Erfahrungsstufen und Einstiegsamt (A9/A10) verhandelbar? fnf
Jedoch kann die genaue Regelung von Behörde zu Behörde variieren und auch von individuellen Verhandlungen abhängen.