Diese Beschwerde habe ich soeben an die EU-Kommission gesendet:
2.1 Welche nationale(n) Maßnahme(n) verstößt/verstoßen Ihres Erachtens gegen das EU-Recht und warum?*
Die Beamten- und Richteralimentation der Bundesrepublik Deutschland und aller Bundesländer ist zu niedrig und verfassungswidrig.
Siehe auch folgendes Verfahren:
Gericht: VG Gießen 5. Kammer
Entscheidungsdatum: 19.05.2023
Aktenzeichen: 5 L 855/23.GI.A
ECLI: ECLI:DE:VGGIESS:2023:0519.5L855.23.GI.A.00
2.2 Um welche EU-Rechtsvorschrift handelt es sich?
Art. 2 EU
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.
2.3 Beschreiben Sie das Problem unter Angabe von Fakten und Gründen für Ihre Beschwerde* (höchstens 2 000 Zeichen):
Insbesondere die Rechtsstaatlichkeit und die Minderheitenrechte wurden verletzt.
Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis ist wohl der bedeutendste Verfassungsrechtler Deutschlands. Er hat in einem Gutachten vom 7. Oktober 2022 folgendes festgestellt (
https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf):
Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grund-sätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist. Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben.
Die Präsidentin des Hamburger Oberverwaltungsgerichts sagte folgendes: "Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden." (
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article213096684/Hamburger-Gerichtspraesidentin-Gross-Justiz-urteilt-nicht-nach-Stimmungen.html).
Ähnliche Urteile gibt es von sehr vielen Gerichten auf Länderebene und sehr viele Verfahren sind vor dem BVerfG anhängig.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot u.a. mit dem Alimentationsprinzip begründet und das Recht auf eine amtsangemessene Alimentation als eine Art Kompensation für das Streikverbot ins Feld geführt. Bezüglich des Streikverbots ist auch ein Verfahren vor den EGMR anhängig.
Da sämtliche Länderregierungen und die Bundesregierung die Verfassung und das Bundesverfassungsgericht nicht mehr beachten und somit eine Verfassungskrise heraufbeschwören, wende ich mich an die Europäische Kommission und beantrage ein Verfahren gegen die Bundesregierung und alle Länderregierungen einzuleiten. Es kann nicht sein, dass einerseits auf ein Streikverbot gepocht wird und andererseits keine verfassungsmäßige Alimentation gewährt wird.