Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)
Anreisezeit=Arbeitszeit bei Dienstreisen?
MoinMoin:
So sehen die Gerichte, frei mit der Zeit, aber nicht frei in der Ortswahl.
DennisJ:
Bei uns wurde von der Behördenleitung entschieden, dass es Arbeitszeit ist, bis maximal der Stunden der täglichen Arbeitszeit.
Vorraussetzung ist, dass der Lehrgang oder Dienstauftrag am Folgetag sehr früh startet bzw. die Anreise zu lang ist.
D.h. es wurde die Arbeitszeit für die Anreise am Sonntag gewährt. Ohne Zulage natürlich.
Begründung war, dass ich sonst erst am Montag Anreise, da dies dann auf jeden Fall Dienstzeit ist. ;)
Und ich es nicht einsehe, in meiner Freizeit für den AG unentgeltlich unterwegs bin.
Wenn er möchte, dass ich pünktlich dort bin, muss er dann auch mir entgegenkommen.
Umlauf:
Bei uns (Bund) bekommt man am Tag der Reise das Tagessoll gutgeschrieben. Ebenfalls bei vollen DR-Tagen am Reiseort.
Reisezeit wird erst bei einer höheren Stundenzahl an Reisezeiten im Monat zu 1/4 angerechnet.
Die genauen Werte habe ich grad nicht im Kopf, da ich das eh nie erreiche.
Wenn die Tätigkeit am Dienstort länger ist als das Tagessoll, kann die darüber hinausgehende Zeit auf Antrag angerechnet werden.
Teilzeitkräfte bekommen bei Dienstreise eine Vollzeitanrechnung.
Organisator:
--- Zitat von: Umlauf am 06.12.2023 13:35 ---Bei uns (Bund) bekommt man am Tag der Reise das Tagessoll gutgeschrieben. Ebenfalls bei vollen DR-Tagen am Reiseort.
Reisezeit wird erst bei einer höheren Stundenzahl an Reisezeiten im Monat zu 1/4 angerechnet.
Die genauen Werte habe ich grad nicht im Kopf, da ich das eh nie erreiche.
Wenn die Tätigkeit am Dienstort länger ist als das Tagessoll, kann die darüber hinausgehende Zeit auf Antrag angerechnet werden.
Teilzeitkräfte bekommen bei Dienstreise eine Vollzeitanrechnung.
--- End quote ---
So ist auch die offizielle Regelung. Darüberhinausgehend können in den Behörden auch noch weitergehende Regelungen getroffen werden.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version