Anreisezeit=Arbeitszeit bei Dienstreisen?

Begonnen von AnnaSonne, 05.04.2023 13:14

« vorheriges - nächstes »

AnnaSonne

Hallo zusammen!

Wird die Anreisezeit bei Tarifbeschäftigten im ÖD in Hessen bei regelmäßigen Dienstreisen (im Schnitt ca. 2-3 Mal pro Woche) als Arbeitszeit anerkannt?

Vielen Dank vorab

AlphaOmega

Wenn der Reisetag ein Arbeitstag ist und du sonst nicht auf deine regelmäßige Arbeitszeit an diesem Tag kommst, ja.
Siehe § 6 Abs. 11 TV-H.

Prüfer SH

Wieso sollte/könnte das Freizeit sein?

WasDennNun

Weil du mit der Zeit frei umgehen kannst.

Als Selbstfahrer im PKW sieht es mWn aus anders aus, da ist es wohl als Arbeitszeit.

clarion

Frei mit der Zeit umgehen?  Womöglich  stehend in überfüllten  Verkehrsmittel???

MoinMoin

So sehen die Gerichte, frei mit der Zeit, aber nicht frei in der Ortswahl.

DennisJ

Bei uns wurde von der Behördenleitung entschieden, dass es Arbeitszeit ist, bis maximal der Stunden der täglichen Arbeitszeit.

Vorraussetzung ist, dass der Lehrgang oder Dienstauftrag am Folgetag sehr früh startet bzw. die Anreise zu lang ist.

D.h. es wurde die Arbeitszeit für die Anreise am Sonntag gewährt. Ohne Zulage natürlich.

Begründung war, dass ich sonst erst am Montag Anreise, da dies dann auf jeden Fall Dienstzeit ist.  ;)
Und ich es nicht einsehe, in meiner Freizeit für den AG unentgeltlich unterwegs bin.

Wenn er möchte, dass ich pünktlich dort bin, muss er dann auch mir entgegenkommen.

Umlauf

Bei uns (Bund) bekommt man am Tag der Reise das Tagessoll gutgeschrieben. Ebenfalls bei vollen DR-Tagen am Reiseort.

Reisezeit wird erst bei einer höheren Stundenzahl an Reisezeiten im Monat zu 1/4 angerechnet.
Die genauen Werte habe ich grad nicht im Kopf, da ich das eh nie erreiche.

Wenn die Tätigkeit am Dienstort länger ist als das Tagessoll, kann die darüber hinausgehende Zeit auf Antrag angerechnet werden.

Teilzeitkräfte bekommen bei Dienstreise eine Vollzeitanrechnung.

Organisator

Zitat von: Umlauf am 06.12.2023 13:35
Bei uns (Bund) bekommt man am Tag der Reise das Tagessoll gutgeschrieben. Ebenfalls bei vollen DR-Tagen am Reiseort.

Reisezeit wird erst bei einer höheren Stundenzahl an Reisezeiten im Monat zu 1/4 angerechnet.
Die genauen Werte habe ich grad nicht im Kopf, da ich das eh nie erreiche.

Wenn die Tätigkeit am Dienstort länger ist als das Tagessoll, kann die darüber hinausgehende Zeit auf Antrag angerechnet werden.

Teilzeitkräfte bekommen bei Dienstreise eine Vollzeitanrechnung.

So ist auch die offizielle Regelung. Darüberhinausgehend können in den Behörden auch noch weitergehende Regelungen getroffen werden.